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Bozen, Göttingen, 24. November 2016
Appell an den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi: Für drei geflohene Uiguren in Indien, denen jetzt unmittelbar eine Abschiebung droht, muss schnell Initiative ergriffen werden! Foto: Kim Haughton via UN Photo.
Aus China geflohene Uiguren müssen besser vor Abschiebung
geschützt werden. Diesen dringenden Appell hat die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag
an den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo
Grandi, gerichtet. Für drei geflohene Uiguren in Indien,
denen jetzt unmittelbar eine Abschiebung drohe, müsse
schnell die Initiative ergriffen werden, heißt es in dem
Schreiben der Menschenrechtsorganisation an Grandi. Er solle den
indischen Ministerpräsidenten Narendra Modi dazu auffordern,
aus humanitären und menschenrechtlichen Gründen von
einer Abschiebung der drei nach China abzusehen. Denn dort drohe
ihnen Gefahr für Leib und Leben. "Die Lage vieler
uigurischer Flüchtlinge vor allem in Asien ist dramatisch.
Denn viele Staaten wollen aus Angst davor, die chinesische
Führung zu verärgern, oder aus anderen politischen
Erwägungen verfolgten Uiguren keinen Schutz gewähren",
berichtete der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Auch in Thailand
müssen rund 70 Uiguren mit ihrer Abschiebung rechnen.
Die drei Uiguren in Indien wurden im Juni 2013 im Hochgebirge von
Kaschmir festgenommen und später wegen angeblicher Spionage
und illegaler Einreise zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Weil Uiguren von chinesischen Behörden meist keine
Reisepässe erhalten, konnten sie allerdings nicht auf
legalem Weg kommen. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe
wurden Abdul Khaliq, Abdul Salam und Adil beinahe zwei weitere
Jahre auf der Grundlage des umstrittenen Sicherheitsgesetzes
(Public Safety Act) in Haft gehalten. Im Mai 2016 ordnete das
Innenministerium Indiens ihre Abschiebung nach China an, obwohl
ihr Asylbegehren noch vor einem Gericht im indischen Bundesstaat
Jammu und Kashmir anhängig war.
"Es ist skandalös und unmenschlich, Uiguren trotz
anhaltender massiver Verfolgung nach China abzuschieben",
erklärte Delius. "Bereits mehrfach wurden abgeschobene
Uiguren in Chinas Gefängnissen gefoltert, zu langen
Haftstrafen oder sogar zum Tode verurteilt und hingerichtet. Wenn
Indien uigurischen Flüchtlingen keine Zuflucht gewähren
will, dann sollte es zumindest ihre Aufnahme in Drittstaaten
ermöglichen, die bereit sind, sie vor weiterer Verfolgung zu
schützen." Mehrfach hatte die GfbV in den vergangenenMonaten
an die indischen Behörden appelliert, die Flüchtlinge
nicht abzuschieben.
Thailand hatte 109 Uiguren im Juli 2015 nach China abgeschoben.
Manche wurden dort inhaftiert und vor Kameras des
Staatsfernsehens zu vermeintlichen "Geständnissen"
gezwungen.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140923de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140916de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140526de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140302de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140226de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140215de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur-feld.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/charta08-tb.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uig-guant.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/mongol/mongolen.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Xinjiang
| www.hrichina.org |
www.uyghurcongress.org |
www.uhrp.org