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Spanien - Katalonien

Die Droge des Zentralismus

Wolfgang Mayr

Bozen, 23. Oktober 2017

Kundgebung in Barcelona am 21. Oktober. Foto: Fotomovimiento via Flickr. Kundgebung in Barcelona am 21. Oktober. Foto: Fotomovimiento via Flickr.

Die spanische Volkspartei PP hat mit ihrem kastilischen Zentralismus das Land in die Krise gestürzt und die katalanische Autonomie kassiert. Die spanische Regierung hat inzwischen wieder die verfassungsmäßige Ordnung hergestellt, das heißt die autonome Region Katalonien wird kommissarisch verwaltet, die Finanzzahlungen an Barcelona ließ die Regierung bereits einstellen, das Parlament in Barcelona wird aufgelöst, der katalanische Ministerpräsident Puigdemont von der liberalen Partei PDeCAT und sein Vize Oriol Junqueras von der katalanischen Linken ERC müssen sich wegen Hochverrats vor Gericht verantworten. Möglicherweise könnten auch noch jene katalanischen Parteien verboten werden, die die Unabhängigkeit als Ziel verfolgen. Ähnliches passierte ja schon im Baskenland.

Aus der Traum der katalanischen Unabhängigkeit, die Zentrale nimmt die Peripherie an die Kandare. Die katalanischen Nationalisten haben sich von der konservativen spanischen Volkspartei PP in die Sackgasse treiben lassen. Der verfassungsmäßigen Revanche aber nicht genug: Im Jänner soll das katalanische Parlament neu gewählt werden, verkündeten die sozialdemokratische PSOE und die liberale Partei Ciudadanos. Mit beiden Parteien setzte Ministerpräsident Rajoy die Maßnahmen gegen die katalanische Regionalregierung um und durch. Von den 135 Sitzen im katalanischen Parlament halten die Sozialisten 16 und die Liberalen 25 Sitze. Mit der Neuwahl, so die Hoffnung in Madrid, verlieren die Unabhängigkeitsparteien ihre Mehrheit. Vielleicht müssen die Katalanen so lange wählen, bis Madrid das Ergebnis passt.

Das Kartell schlägt zurück

Die EU als Kartell der Nationalstaaten verweigerte eine Vermittlung zwischen Madrid und Barcelona. Auf Seite des spanischen Zentralstaates und der EU agieren auch die Konzerne, mehr als tausende Firmen verlegten bereits ihre Hauptsitze aus Barcelona. Das Kartell der Mächtigen hat zurückgeschlagen, gegen den bürgerlichen Ungehorsam jener Katalanen, die einen eigenen Staat fordern. Das mag zwar anachronistisch sein, ist aber die Folge eines mehrjährigen autonomiepolitischen Stillstandes. Gewollt und angestrebt von der spanischen Volkspartei PP, der Verteidigerin des einheitlichen Zentralstaates.

Kurz zurück in die Vergangenheit: In der Spanischen Republik in den 30er Jahren zählte das weitgehend autonome Katalonien zu den Stützen der demokratischen Republik, auch deshalb rächte sich der faschistische Putschist Franco an den Katalanen. Nach seinem Tod 1975 wagten die Reformer, ein Bündnis aus Reform-Franquisten, Konservativen, Sozialisten, Kommunisten und katalanischen, baskischen sowie galicischen Nationalisten, den Bruch. Die neue Verfassung von 1978 ist ein radikaler Gegenentwurf zum autoritären Zentralstaat. Die Verfassung anerkennt die Völker Spaniens und ihr Recht auf Autonomie. Eine Art Wiedergutmachung für die Verbrechen während der Franco-Ära und ein Kompromiss zwischen der Zentrale und den ethno-territorialen "Peripherien".

Staat der Regionen

Nicht nur Katalanen, Basken und Galicier erhielten 1979 autonome Regionen, weitere 14 Regionen wurden mit Autonomiestatuten ausgestattet. Auf diese Weise wurde die Sonderrolle der Nationalitäten relativiert. Die meisten Regionen drängten aber ebenso auf einen Umbau des Regional- in einen Bundesstaat. Gegen diese Entwicklung putschten im Februar 1981 Teile der Militärpolizei Guardia Civil, in der Franco-Zeit ein Instrument der Repression.

Der Putsch blieb nicht folgenlos, die Franco-Sachverwalter in der rechtskonservativen Alianza Popular (aus der später die Volkspartei PP hervorging) und in der christdemokratischen UCD sorgten dafür, dass die Verfassung "nachgebessert" wurde. Im Artikel 8 heißt es: "Den Streitkräften obbliegt es, die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens zu gewährleisten und seine territoriale Integrität und verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen". Putschisten als Mit-Autoren der Verfassung.

Die Regionen zeigten sich unbeeindruckt und forderten mehr Kompetenzen. Die Staatsparteien UCD und PSO befürchteten eine Machterosion. Sie vereinbarten, die Regionalisierung einzufrieren: Mit dem Gesetz "Ley Organica para la Armonizacion del Proceso Autonomico" (Loapa) sollte der Zentralstaat ausgebaut, der Staat der Regionen zusammengestutzt werden.

Dieser Gesetzentwurf wurde nicht umgesetzt, weil aufgrund einer Klage der baskischen und katalanischen Nationalisten das Verfassungsgericht Teile als verfassungswidrig erklärten. Trotzdem, die Regionalisierungsprozesse wurde eingefroren. Aus der Reihe tanzten nur die Basken und Navarra, sie setzen eine Finanzautonomie durch, gegen den Widertand der Madrider Zentrale. Wahrscheinlich erzwangen auch die Wahlsiege von ETA-nahen Parteien im Baskenland für ein Einlenken der spanischen Regierung. Seitdem herrscht autonomiepolitischer Stillstand, orchestriert von der spanischen Volkspartei PP und sekundiert von den Sozialisten, die sich von ihren frühen bundesstaatlichen Plänen verabschiedet haben. Die Droge Zentralismus garantierte den gesamtstaatlichen Machterhalt.

Keine Chance für neue Autonomiestatute

1989, zehn Jahre nach der Ratifizierung des ersten katalanischen Autonomiestatuts, verabschiedete das Parlament in Barcelona eine Resolution für die Selbstbestimmung: Die Anerkennung der Verfassungsordnung durch Katalonien bedeute nicht ein Verzicht auf die Unabhängigkeit. 1990 verabschiedete das baskische Parlament eine ähnlich lautende Resolution. Hochrangige Militärs bekundeten während der Militär-Weihnacht 1990 deshalb einmal mehr ihre Bereitschaft, "die Einheit Spaniens mit allen notwendigen Mitteln zu verteidigen" (El Pais, 7.1.190).

2003 kündigten Basken und Katalanen die Überarbeitung ihrer erstarrten Autonomiestatute an, weitere Regionen wollten sich anschließen. Ein gewaltiger Stress für die PP. 2005 wurde die katalanische Filiale der PSOE stärkste Kraft im Parlament von Barcelona. Gemeinsam mit den unterlegenen katalanischen Autonomisten wurde ein neues Autonomiestatut ausgearbeitet.

Ein weitreichendes Statut mit 223 Artikeln, im Dialog ausgehandelt, von den Parlamenten in Barcelona und Madrid gutgeheißen, ebenso von den katalanischen Bürgern. Widerspruch kam von der damals oppositionellen PP und ihrer Parlamentsfraktion und von PP verwalteten Regionen. Das Autonomiestatut wurde ausgesetzt. Das war 2010. Stillstand total. Ein voller Erfolg für die nationalkonservative PP, kastilisch national und zentralistisch.

Die Katalanen wählten die vom PSOE dominierte Regionalregierung ab, Artur Mas von der CIU gewann die Wahlen, die linke ERC unterstütze die Minderheitsregierung von Mas. In seiner Amtszeit setzte Mas ein Referendum zur Unabhängigkeit an, das Verfassungsgericht untersagte das Referendum. Stattdessen führte die CiU-Regierung eine unverbindliche Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens durch. Dafür wurde er vom obersten Gericht Kataloniens zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem darf er für zwei Jahre keine politischen Ämter bekleiden.

Ähnlich entwickelte sich die Lage im Baskenland. Das vom baskischen Parlament genehmigte neue Autonomiestatut wurde vom spanischen Parlament 2005 wegen des Hinweises auf das Recht auf Selbstbestimmung abgelehnt, auf Betreiben der PP wurde das baskische Gesetz einer Volksbefragung über die Zukunft des Baskenlandes 2008 vom Verfassungsgericht zurückgewiesen, weil verfassungswidrig. Es fand kein Dialog statt zwischen Madrid und Donostia/San Sebastian. Die Hüter der Verfassung, die Richter am Verfassungsgericht, agieren wie ihre politischen Auftraggeber, sie sind höchstrichterliche Vertrauensleute der beiden großen Parteien. Katalanen, Basken und Galicier, die immerhin ein Drittel der spanischen Bevölkerung stellen, sind im Verfassungsgericht nicht vertreten.

Nachdenkliche Verfassungsrichter

Das Verfassungsgericht folgte der eigenen Vorgabe und kassierte dann auch die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments, die eine Reaktion auf die Ablehnung des neuen Autonomiestatuts war. In dem Urteil 2014 stellten die Höchstrichter aber auch kritisch fest, dass es nicht weiterhin instrumentalisiert werden will, "um bei der Lösung von politischen Konflikten tätig zu werden". Die Verfassungsrichter anerkennen die Wirklichkeit Kataloniens, es sei aber nötig, über eine verfassungsrechtliche Anerkennung die Katalanen zu einem rechtlichen Subjekt zu erheben. Sie regten deshalb einen Dialog an, um die Verfassung zu reformieren, auch zugunsten eines Staatsteils, der seinen Rechtsstatus ändern will.

Der Dialog blieb aber aus, der Frust, die folgende Wut und die anschließende nationalistische Militanz ließ die Unabhängigkeitskoalition Junts pel Si aus der liberalen Partei Convergencia Democratica de Catalunya (CDC) und die linksrepublikanische ERC die katalanischen Parlamentswahlen gewinnen. Die linksnationalistische CUP sicherte mit ihren Mandaten der Koalition Junts pel Si die absolute Mehrheit im katalanischen Parlament.

PP erzwingt Scheitern

Der Präsident der Regionalregierung Carles Puigdemont verfolgte eine Politik des bürgerlichen Ungehorsams ohne Alternativen und möglichen Auswegen. Mit den bekannten Folgen. Die Rechnung der PP ging auf. Sie wird die nächsten Parlamentswahlen gewinnen, mit allen Auswirkungen auf den Staat der Autonomien, auf die eingefrorenen baskischen und katalanischen Autonomien. Vergessen sein werden die Prügelorgien der Guardia Civil vom 1. Oktober, die Verhaftungen und die Schließung von Webseiten.

Literatur

- "Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich", HG Peter Hilpold, Nomos/Dike/facultas
- "Nationalismus und Demokratie - Politik im spanischen Staat der Autonomien", Peter A. Kraus, Deutscher Universitätsverlag