Bozen, 28. August 2007
Die
Südtiroler Landesregierung hat sich mit dem Problem der
Zweisprachigkeit bei Ordnungskräften befasst. Das ist gut
und recht. Die Landesregierung sollte aber auch vor der eigenen
Tür kehren. Denn von Seiten der Landesverwaltung und ihrer
Beamten wird die Pflicht zur Dreisprachigkeit und damit zum
Respekt auch der ladinischen Sprache häufiger verletzt als
von den Staatsbeamten.
Da herrscht seit Jahren Handlungsbedarf, doch wird dieser von der
Landesregierung größtenteils ignoriert. Aufschriften
sowie schriftlicher und mündlicher Verkehr mit den
ladinischen Bürgern erfolgt häufig unter Missachtung
der ladinischen Sprache, auch in den ladinischen Tälern
fehlen oft die ladinischen Aufschriften und die ladinische
Sprache im Umgang mit dem Bürger.
Die GfbV lädt deshalb die Landesregierung dazu ein, auch vor
der eigenen Tür zu kehren: In den ladinischen Tälern
muss die Landesverwaltung endlich die ladinische Sprache
lückenlos anwenden. Die Landesverwaltung muss endlich ihren
gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wenn man andere
rügt, wäre es auch vonnöten, mit gutem Beispiel
voranzugehen. Dies tun Landesverwaltung und Landesregierung aber
nicht. Eben deshalb sollte die Landesregierung vor der eigenen
Tür kehren. Minderheitenrechte gelten nicht nur für die
Deutschen, sondern auch für die Ladiner. Dies vergessen in
Südtirol sehr gerne sowohl die Politik als auch die
Medien.