Bozen, 17. September 2007
Die Gesellschaft für bedrohte Völker nimmt mit
Erstaunen zur Kenntnis, dass die SVP wieder eine Wahlhürde
einführen will. Die Wahlhürde war 1998 vom
Verfassungsgericht in Rom als verfassungswidrig weil
minderheitenfeindlich annulliert worden. Eine Wahlhürde -
wobei es unerheblich ist, wie diese formuliert wird - versperrt
jeder autonomen ladinischen Partei den Weg in den Landtag, die
Hürde kommt somit einem Parteiverbot gleich. Parteiverbote
gehören zum Repertoire totalitärer Parteien.
Bezeichnenderweise hat die SVP in Rom immer gegen eine
Wahlhürde gekämpft, weil sie minderheitenfeindlich ist;
in Bozen will gerade die SVP die Hürde einführen; damit
betreibt die SVP eine minderheitenfeindliche Politik -
wohlgemerkt laut eigenen Aussagen. Die SVP will die Hürde
nochmals einführen, obwohl sie bereits einmal vom
Verfassungsgericht annulliert wurde: Die SVP ist also eine
Wiederholungstäterin. Wenn es um die Rechte der Ladiner
geht, akzeptiert diese Partei nicht einmal die Grundsätze
einer demokratischen Verfassung.
Dass die SVP die Wahlhürde wieder einführen will und
dabei ein Urteil des Verfassungsgerichts mit Füßen
tritt, rückt diese Partei in die Nähe des Herrn Haider.
Wer die demokratischen Grundrechte einer Minderheit abschaffen
will, schließt sich selbst aus der Reihe der demokratischen
Parteien aus. Sogar der italienische Nationalismus der
Nachkriegszeit hat nie derartige Maßnahmen gegen die
deutsche Sprachgruppe ergriffen: Die SVP steht somit in
Nationalismus und Minderheitenfeindlichkeit ganz an der
Spitze.