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Wahlgesetz: Späte Einsicht - aber nur partiell

Wahlgesetz muss auch in Südtirol die Rechte der Minderheit schützen und nicht mit Füßen treten

Bozen, 15. Januar 2008

SVP-Ulivo-Senator Oskar Peterlini mahnt zum Minderheitenschutz im nationalen Wahlgesetz: "Bei jedem Wahlsystem muss sichergestellt sein, dass sprachliche Minderheiten gemäß ihrer Stärke im Parlament vertreten sind. Falls im neuen staatlichen Wahlgesetz eine Prozent-Hürde auf gesamtstaatlicher Ebene eingeführt wird, muss garantiert werden, dass diese nicht für sprachliche Minderheiten gilt".

Peterlini hat in dieser Angelegenheit vollkommen Recht. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erinnert jedoch daran, dass vor 10 Jahren gerade Peterlini dazu beitragen hat, im Regionalrat ein Wahlgesetz mit Wahlhürde durch zu boxen. Alle Anträge auf eine Ausnahme von der Hürde für die ladinische Minderheit wurden von der SVP (und also auch von Peterlini) abgelehnt. Die Kritik der GfbV wurde von der SVP damals empört und vehement als "Einmischung" abgelehnt. SVP-Obmann Siegfried Brugger schickte sogar einen Brief an die Zentrale nach Göttingen, um sich darüber zu beschweren, dass die GfbV Südtirol die Recht der Ladiner einmahnte.

Wenige Monate danach wurde die SVP aber kleinlaut: denn das Verfassungsgericht in Rom hatte das Wahlgesetz wegen der Hürde als verfassungswidrig weil minderheitenfeindlich gekippt. Die Hürde missachtete grundlegende Rechte der ladinischen Minderheit. Zu diesem Schluss kamen die Obersten Richter. Die GfbV hatte also mit ihrer Kritik mehr als Recht gehabt. Aus dieser peinlichen Niederlage wollte die SVP aber nicht lernen. Wieder brachte sie einen Vorschlag zu einem Wahlgesetz ein, der eine Wahlhürde vorsieht und keine Ausnahme für die Ladiner. Selbst von einem Verfassungsgericht kann diese Partei also nicht dazu bewegen, die demokratischen Grundrechte der ladinischen Minderheit zu beachten. So hat man denn die viel sagende Situation, dass sich die SVP in Rom gegen eine Wahlhürde wehrt, da diese die Minderheitenrechte beschneidet, in Bozen aber partout eine Hürde durchdrücken will.

Abgesehen davon spricht Oskar Peterlini in seiner Presseaussendung von "der" sprachlichen Minderheit. Offenbar kann Peterlini nicht zählen. In diesem Land leben zwei Minderheiten. Aber die Minderheitenrechte, da ist Peterlini sich selbst treu, gelten nur für die Deutschen: Die Ladiner werden gar nicht in Betracht gezogen. Dies gilt leider auch für viele Medien, die im Zuge der Wahlgesetzdebatte die Rechte der Ladiner nicht in Betracht ziehen: Gelten Rechte nur für die Deutschen?


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070917de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070221ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060925ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060920de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060316de.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/it-mayr.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/eu-sprach.html | www.gfbv.it/ladin/dossier/ladiner.html

* www: www.lauscdiladins.com | www.noeles.net

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