In: Home > News > Präsidentschaftswahlen im Iran (18. Juni): Staatliche Hetzkampagnen müssen enden
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Bozen, Göttingen, 15. Juni 2021
Verlassenes Dorf in Kurdistan.
Am kommenden Sonntag, den 18. Juni, wählt die
Bevölkerung der Islamischen Republik Iran einen neuen
Präsidenten. Die Gesellschaft für bedrohte Völker
(GfbV) befürchtet, dass keiner der Kandidaten wirkliche
Glaubensfreiheit zulassen wird. Doch zumindest die staatlichen
Hetzkampagnen gegen die Bahá'í und andere
religiöse Minderheiten müssten enden, fordert die
Menschenrechtsorganisation. "Die systematische staatliche
Verfolgung der etwa 300.000 Bahá'í im Iran droht zu
eskalieren, insbesondere im Strafrecht und bei
Verwaltungsvorschriften. Die bloße Zugehörigkeit zu
einer nicht-anerkannten religiösen Minderheit, wie dem
Bahá'í-Glauben, wurde kürzlich gesetzgeberisch
unter Strafe gestellt. Gezielt wird an den Schulen nach
Bahá'í-Kindern gesucht. Ihnen droht eine
Zwangsislamisierung", berichtet der GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal
Sido. Auch um die Rechte der ethnischen Minderheiten stünde
es schlecht. Die kurdischen, ahwazischen, belutschischen,
aserbaidschanischen und turkmenischen Bevölkerungsgruppen
bräuchten sprachliche und kulturelle Rechte sowie eine
regionale Selbstverwaltung.
Stattdessen verstärkten die Behörden in einigen
Provinzen die Kontrollen, um die Bewegungsfreiheit für
Angehörige von Minderheiten zu beschränken. "Zugleich
läuft eine bespiellose mediale Hetzkampagne gegen
Bahá'í, aber auch gegen die Minderheit der
christlichen Konvertiten und zwar auf allen Medienkanälen.
Im Fernsehen und Radio, in Zeitungen, auf Websites und
Social-Media-Plattformen, in Büchern, Bildungsseminaren,
Ausstellungen und sogar in Straßengraffiti wird gegen diese
Minderheit gehetzt. Das soll Gewalt und Übergriffe
legitimieren", erläutert Sido.
Als Hassan Rohani Anfang 2013 zum neuen Präsidenten
gewählt wurde, hätten viele noch auf eine Verbesserung
der Lage der Menschen-, Frauen- und Minderheitenrechte gehofft.
Rohani galt als reformorientiert. Doch während seiner
Amtszeit stieg die Zahl der Hinrichtungen und die Lage der
Menschenrechte hat sich dramatisch verschlechtert. "Allein 2020
wurde 246 Mal die Todesstrafe vollstreckt. Zusammen mit
langjährigen Haftstrafen für Oppositionelle schürt
das ein Klima der Angst", erklärt Sido. So solle erreicht
werden, dass niemand im Iran die Macht des Mullah-Regimes in
Frage zu stellen wage.
Staatspräsident Hassan Rohani darf nach zwei Amtszeiten
nicht erneut antreten. Unter den 592 ursprünglich
Kandidierenden waren auch 40 Frauen. "Ende Mai hat dann der
Wächterrat unter der Leitung des Obersten Führers Ali
Chamene'i entschieden, nur sieben Kandidaten zuzulassen. Diese
sieben Männer gehören allesamt zum Establishment des
schiitisch-islamistischen Regimes", so Sido. "Darum wird die
Wahlbeteiligung nach unseren Recherchen nur bei 35 bis 40 Prozent
liegen, auch wenn der Oberste Führer leere
Proteststimmzettel für haram, also für verboten
erklärt hat." Unter den 10 Millionen Angehörigen der
kurdischen Minderheit dürfte die Wahlbeteiligung noch
niedriger ausfallen. Das Regime ist in Iranisch-Kurdistan
besonders unpopulär.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110726de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090619de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090616de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090609de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090513de.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurzuelch-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/me/iran-armen.html
| www.gfbv.it/3dossier/me/irannet.html
in www: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahaitum