Die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) verurteilt die Eröffnung von
Kriegshandlungen gegen den Irak durch die USA. Sie bedeutet einen
schwerwiegenden Bruch der UNO-Charta. Der UNO-Sicherheitsrat
hatte keine militärische Aktion autorisiert. Um 3.32 Uhr am
frühen Donnerstagmorgen hatten die amerikanischen
Streitkräfte mit dem Beschuss "politischer" Ziele begonnen,
um Mitglieder der irakischen Führung zu töten. Die GfbV
appelliert eindringlich an die amerikanische Führung, die
Bestimmungen der Genfer Konventionen zum Schutz der
Zivilbevölkerung einzuhalten und die Kriegshandlungen so
schnell wie möglich einzustellen. Das humanitäre
Völkerrecht ist durch die Konfliktparteien unter allen
Umständen zu beachten.
Angesichts der Eskalation der Irak-Krise zu einer bewaffneten
Auseinandersetzung und der Gefahr von Verletzungen des
humanitären Völkerrechtes fordert die GfbV die
westlichen Regierungen dazu auf, internationale Bemühungen
für den Aufbau eines Kriegsverbrechertribunals zum
Irak-Krieg vorzubereiten. Der durch die Kriegshandlungen erfolgte
Bruch des Völkerrechts darf nicht dazu führen, dass die
auf Menschenrechten und Völkerrecht beruhende multilaterale
Weltordnung in Frage gestellt wird. Deshalb müssen
Verantwortliche für Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgt und ihrer
gerechten Strafe zugeführt werden.
Siehe auch Dokumentation: "Saddam Hussein - die Zahl der Opfer hat die erste Million überschritten"