Bozen, 9. Dezember 2004
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
hat die geplante Umwandlung der EU-Beobachtungsstelle von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in eine
Agentur für Grundrechte begrüßt. Die GfbV
beteiligt sich an den Konsultationen und hat anlässlich des
Internationalen Tages der Menschenrechte ihre Vorschläge der
Kommission übermittelt. Die neue Agentur sollte sich
besonders um Angehörige der Sprachminderheiten,
Flüchtlinge und Zuwanderer "kümmern".
Die GfbV appellierte an die EU, nach dem Beitritt zur
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundrechte auch die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler
Minderheiten und der Charta der Regional- und
Minderheitensprachen des Europarates zu ratifizieren. Für
die GfbV ist es auch konsequent, in diesem Zusammenhang auch die
ILO-Konvention zum Schutz indigener Völker durch die EU zu
ratifizieren. Die EU-Außenpolitik und der
EU-Außenhandel haben Auswirkungen auf die Lebensbedingungen
indigener Völker. Die EU sollte deshalb die
menschenrechtlichen Leitlinien der IL0-Konvention 169
übernehmen.
Im schriftlichen Beitrag zur Konsultation schickt die GfbV
voraus, dass eine Agentur letztendlich nur dann
durchschlagskräftig ist, wenn in der EU-Kommission ein
Kommissar mit dem Bereich Menschenrechte befasst wird. Die zu
schaffende Agentur für Grundrechte soll nicht nur
Informationen zum Themenbereich sammeln, sondern auch die
Einhaltung der Grundrechte überwachen. Bei Verletzung dieser
Grundrechte muß die Agentur in die Lage versetzt werden,
auch mit Sanktionen handeln zu können.
Bei der Erstellung des Grünbuchs "Gleichheit und
Nichtdiskriminierung" befragte die EU-Kommission über eine
Online-Konsultation Bürger und Organisationen. Fast 90
Prozent der Befragten fordern von der EU ein striktes Vorgehen
gegen Diskriminierungen. Auch deshalb, weil zwei EU-Richtlinien
aus dem Jahr 2000 Diskriminierungen verbieten. Die Befragten
bemängelten die schleppende Umsetzung dieser Richtlinien in
einigen Mitgliedsstaaten. Ein Grund mehr, die Agentur mit der
Umsetzung dieser Anti-Diskriminierungsrichtlinien zu
betrauen.
Die Hälfte der Befragten forderten die EU-Kommission aber
auch auf, die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu
einer nationalen Minderheit ebenfalls konsequent zu
bekämpfen. Eine Debatte, stellten die Befragten fest, ist
mehr als notwendig. Kommissionspräsident Barroso
erklärte die Grundrechte und den Kampf gegen die
Diskriminierung als eine der Prioritäten seiner Kommission.
Die Kommission benötigt deshalb eine schlagkräftige
Agentur mit weitreichenden Kompetenzen. Ende Jänner 2005
nimmt die EU-Kommissionen in Brüssel die Anhörungen zur
Schaffung der Agentur für Grundrechte auf.