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Roma, Sinti und Wohnpolitik in Italien

Wohnsituation: "Land der Lager"-Politik wird in den wichtigsten europäischen Institutionen für soziale Rechte angefochten

Bozen, 22. Dezember 2004

Die alte Roma-Lager in Bozen Süd (1995)Diese Woche hat das Europäische Komitee für Soziale Rechte die Kollektive Beschwerde gegen Italien als annehmbar erklärt. Die Beschwerde, die vom European Roma Rights Center (ERRC) eingereicht wurde, beschuldigt Italien, in Theorie und Praxis eine rassistische Wohnpolitik gegenüber Roma zu betreiben. Anfang 2005 wird das Komitee die italienische Wohnpolitik in Bezug auf Roma prüfen, um festzulegen, ob Italiens Politik seiner Verpflichtungen mit der Europäischen Sozialcharta (revidiert) nachgeht.

Die Wohnlösungen für Roma in Italien sehen alle die Trennung vom Großteil der italienischen Gesellschaft vor und schließen so die Roma gewollt aus. Auf diese Weise werden alle Integrationsversuche zum Scheitern verurteilt und die Roma werden der Gefahr einer rassistischen Segregation ausgesetzt. Eine bedeutsame Anzahl der Roma-Wohnlager in Italien zeichnen sich durch unzumutbaren Lebensbedingungen aus, die Gesundheit und Leben der Einwohner gefährden.

Aufgrund der regelmäßigen und systematischen Zwangsräumungen ihrer Wohnplätze, zu denen die italienischen Autoritäten die Roma zwingen, fällt Italien zudem in den Verdacht, mehrere internationale Gesetze zu missachten. Während der Zwangsräumungen müssen die Roma die willkürliche Zerstörung ihres Eigentums, beleidigende Ausdrücke und Sprachweisen und andere Erniedrigungen seitens der Autorität dulden. In vielen Fällen wurden die Menschen in Folge einer solchen Polizeiaktion obdachlos, oftmals werden ganze Roma-Gruppen im Laufe eine Räumung aus Italien abgeschoben. Ein Großteil der Roma-Bevölkerung in Italien lebt in ständiger Angst vor einer Zwangsräumung.

Die Kollektive Beschwerde, die im Juni 2004 vom ERRC in Zusammenarbeit mit verschiedenen lokalen Partnern eingereicht wurde, ist das Ergebnis einer sechs-jährigen Dokumentationsarbeit über die Beachtung der Rechte der Roma in Italien. Nach dem Zulässigkeitsentschluss der Beschwerde hat die Exekutivdirektorin des ERRS Dimitrina Petrova erklärt: "Unsere Arbeit in Italien wurde von einem institutionellen Umfeld, das sich jeglichem Wechsel in der Anwendung der Menschenrechte beharrlich verweigert, systematisch behindert. Nachdem wir feststellen mussten, dass die italienische Regierung trotz unserer wiederholten Opposition gegen eine rassistische Wohnpolitik unfähig ist, eine bedeutsame Aktion einzuleiten, haben wir uns an das Komitee gewandt."

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt die Dokumentations- und Protestarbeit des ERRC und verurteilt klar und bündig die Diskriminierung der Sinti und Roma in Italien. Die GfbV verlangt außerdem, dass Sinti und Roma endlich als ethnische Minderheit anerkannt werden, was wiederum eine Integration im Respekt ihrer kulturspezifischen Eigenheiten erleichtern würde.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041201de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041025de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041018de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040823de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040806de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/021219de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030124de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020821de.html | www.gfbv.it/3dossier/rom-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/errc-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/sinti-rom/de/rom-de.html

* www: www.errc.org | www.osce.org/odihr/cprsi/index.php?s=1 | www.kv-roma.at | www.coe.int/T/E/Human_Rights/Esc/4_Collective_complaints/List_of_collective_complaints/RC27_admiss.asp#TopOfPage

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