Bozen, Göttingen, 13. Dezember 2006
Das heutige Urteil des Obersten Gerichtshofs
Botswanas, das die Zwangsumsiedlungen der San Buschleute aus dem
Naturreservat Kalahari als illegal erklärt, ist ein
historischer Sieg für alle indigenen Völker Afrikas.
Dieses Urteil schliesst nun den im April 2002 eingeleiteten
Prozess ab, als über 240 Buschleute Klage gegen ihre
Zwangsumsiedlung aus dem Kalahari Wildreservat (Central Kalahari
Game Reserve) einreichten. Nach einem ersten Schreckensmoment,
als der Oberste Richter Maruping Dibotelo argumentiert hatte,
dass die Kalahari dem Staat Botswana und nicht den Buschleuten
gehöre, haben sich die zwei beigesetzten Richter jedoch ganz
entgegensätzlich entschieden und so hat das definitive
Urteil den San mit zwei Stimmen zu eins Recht gegeben.
Dieses Urteil ermöglicht den San Buschleuten zwar die
Rückkehr in ihr Land und zu ihrem traditionellen Lebensstil,
aber es wird sicher nicht leicht, die vielen
Menschenrechtsverletzungen, die die San in diesen Jahren auf sich
nehmen mussten, wieder gut zu machen. Die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) hofft, dass die Regierung Botswanas
konkrete Massnahmen nimmt, ob der San die Rückkehr nach
Hause leichter zu machen. Der Rassismus, den die indigenen
Völker Afrikas ausgesetzt sind, bewirkt leider nur allzu
oft, dass ihre Forderungen nach Gerechtigkeit nicht wahr genommen
werden. So hat die UN-Vollversammlung erst am 29. November auf
Antrag einiger afrikanischer Staaten die Grundsatzerklärung
zu den Menschenrechten der indigenen Völker wieder einmal
verschoben.
Seit Jahren verbreiten die Sicherheitskräfte und
Behörden Botswanas ein Klima des Schreckens unter den
Ureinwohnern. Mit Drohungen, willkürlichen Verhaftungen,
Morden, Folter und anderen Übergriffen versuchen die
Autoritäten, dieses Jäger- und Sammler-Volk aus seinem
traditionellen Siedlungsgebiet zu vertreiben. Die San sollten das
Gebiet, das in den 60er Jahren zum Wildpark erklärt wurde,
räumen, da die Behörden um den Wildbestand
fürchten und die Versorgung der vereinzelt lebenden
Ureinwohner-Gemeinschaften zu aufwändig sei. Kritiker
vermuten jedoch, dass dies nur vorgeschobene Argumente sind, um
einen Abbau von Diamanten- Vorkommen in dem Reservat zu
ermöglichen.
Bereits seit 1986 betreibt die Regierung die Vertreibung der
Buschleute. Die meisten der insgesamt noch etwa 50.000 San wurden
bereits in 63 Umsiedlerdörfern außerhalb des
Wildparkreservats angesiedelt. Ihre traditionelle Lebensweise als
Jäger und Sammler haben die San bereits aufgeben
müssen. Mehrfach wurden Ureinwohner wegen Jagens verhaftet.
Um auch die letzten San zum Gehen zu bewegen, wurde ihnen seit
Februar 2002 kein Wasser mehr in das Reservat gebracht. Auch die
Stromverbindungen wurden gekappt. Wachen verhindern, dass
Rückkehrwillige in die alte Heimat zurück
können.