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Deklaration von Arusha

Mehr Rechte für Afrikas Ureinwohner!

Bozen, Arusha, 29. August 2003

Die Weltnaturschutzunion (IUCN) hält vom 8. bis 17. September 2003 den fünften Weltschutzgebietskongress (World Parks Congress) im südafrikanischen Durban ab. Über 2.700 Schutzgebietsvertreter bzw. Vertreter von Verbänden, Stiftungen und Regierungen sowie der Privatwirtschaft aus aller Welt werden erwartet, um strategische Eckpunkte für die zukünftige Entwicklung von Schutzgebieten festzulegen. Aus diesem Anlass haben sich die Vertreter der indigenen Völker Afrikas vom 10. bis 22. August 2003 in Arusha/Tansania versammelt und die Deklaration von Arusha ausgearbeitet, die von der Gesellschaft für bedrohte Völker massiv unterstützt wird.

"Wir, die indigenen Völker Ost- und Südafrikas, verlangen die Anerkennung, Akzeptanz und den Schutz unserer kulturellen Identität, der Sprache, der traditionellen Lebensart und unserer Grundrechte. Wir fordern außerdem die uneingeschränkte Nutzung unseres Grund und Bodens, unseres Eigentums sowie der Wiesen und Wälder, in denen wir seit Generationen nach althergebrachter Tradition leben", steht in der Deklaration zu lesen. Der Grund und Boden, auf dem die Ureinwohnervölker leben, ist meist mit großen natürlichen Ressourcen ausgestattet. Sie verstehen es, diese Ressourcen wie Holz, Wasser oder wilde Tiere für verschiedenste Zwecke sehr umsichtig zu nutzen. Anders die Regierungen und multinationale Konzerne: Rücksichtslos dringen sie in den Lebensraum der Ureinwohner ein, beuten durch Bergbau und übermäßigen Fischfang die Natur aus und bedrohen dadurch die dort lebenden Menschen genauso wie das Ökosystem. Die indigenen Völker Tansanias, Ugandas, Kenias, Sudans, Botswanas, Namibias und Äthiopiens verlangten in Arusha die sofortige Unterlassung des rücksichtslosen Treibens.

Konkret wehren sie sich beispielsweise dagegen, dass die Buschmänner aus dem Reservat in Zentral-Kalahari von der Regierung in Botswana verfolgt und vertrieben werden. Ähnlich ergeht es den Batwa, die die Nationalparks von Mbwindi und Mgahinga ohne jegliche Kompensation verlassen müssen; sie haben bereits ihre Ländereien verloren und werden dadurch an den Rand der Vernichtung getrieben. "Wir verlangen von der Regierung in Uganda", so die Ureinwohner, "dass sie die Batwa als Staatsbürger anerkennen. Damit dürfen ihre Rechte auf Land, Sprache und Kultur sowie auf ihre angestammten Reservate und Wälder nicht willkürlich verletzt werden." Auch die Maasei in Tansania sind bedroht. Nachdem sie bereits aus dem Serengeti-Nationalpark ausgesiedelt worden sind und gewaltsam aus dem Reservat Mkomazi vertrieben werden, sollen sie jetzt auch das Schutzgebiet Ngorongoro verlassen. In der Deklaration von Arusha wird verlangt, dass die Regierung die Ausweisungen stoppt und den Maasai ihre ursprünglichen Ländereien zurückgibt oder sie zumindest angemessen entschädigt.

Um die Anliegen der indigenen Völker besser zu verstehen, werden alle afrikanischen Regierungen dazu aufgefordert, an den verschiedenen Diskussionsforen der Ureinwohnervölker teilzunehmen. Daneben müssten sie endlich die ILO-Konvention Nr. 169 unterzeichnen (ILO: International Labour Organisation - Internationale Arbeitsorganisation, eine Unterorganisation der UNO mit Sitz in Genf). Sie ist das bislang umfassendste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz indigener Völker in aller Welt. In 44 Artikeln wird neben der Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeitswelt auch das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache festgeschrieben. Schließlich regen die Ureinwohner die Vereinten Nationen dazu an, eine Weltkonferenz der indigenen Völker einzuberufen. Dort könnten Fortschritte und Probleme beleuchtet und die Allgemeinheit für die Anliegen der Ureinwohner sensibilisiert werden.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020808de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030826de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030527de.html | www.gfbv.it/3dossier/seattle.html | www.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/staud.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/wasser.html

* www: www.khoisanpeoples.org | www.asej.org/ACERCA/ppp/ppp.php | www.ilo.org/ilolex/english/newratframeE.htm | www.ilo.org | www.iucn.org/wpc2003 | www.bibmondo.it/libri/www-h2o.html

Letzte Aktual.: 3.11.2003 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030829de.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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