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Bozen, 4. Mai 2012
Das Flüchtlingsheim Fischerhaus in Vintl.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
verurteilt aufs Schärfste den hinterhältigen und
rassistischen Anschlag gegen das vom Verein Volontarius
geführte Flüchtlingsheim in Vintl. In der Nacht vom 2.
zum 3. Mai haben Unbekannte 3 Molotov-Bomben gegen den Haus, das
20 afrikanische Flüchtlinge aus Libyen beherbergt, geworfen.
Eine der Molotov-Bomben ist nicht explodiert und es ist reiner
Zufall, dass nicht das ganze Haus Feuer gefangen hat und dass es
niemand ums Leben gekommen ist.
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine moralische und
menschliche Pflicht gegenüber Menschen, die vor
Kriegssituationen oder Verfolgung flüchten und die im
Herkunftsland in akuter Lebensgefahr wären. Die Aufnahme von
Flüchtlingen ist aber auch eine gesetzlich vorgesehene
Pflicht, die in der Genfer Menschenrechtskonvention von 1951
verankert ist, 1954 von einem nationalen Gesetz ratifiziert wurde
und die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
festgelegt ist.
Die Aufnahme von Flüchtligen kann und darf demnach kein
politisch verhandelbares Prinzip sein. Aus diesem Grund hoffen
wir, dass keine einzige politische Partei versucht, diese
kriminelle Gewalttat mehr oder weniger indirekt zu rechtfertigen.
Wir hoffen, dass die Behörden schnell ermitteln und dass die
Schuldigen bald erfasst und wegen versuchtem Massaker vor Gericht
gestellt werden.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120217de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110308de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110224de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110223de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110222de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110221de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110217de.html
| www.gfbv.it/3dossier/me/libyen.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Libyen