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Anschlag gegen Flüchtlingsheim in Vintl (BZ)

Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt aufs Schärfste diese rassistisch geprägte Gewalttat

Bozen, 4. Mai 2012

Das Flüchtlingsheim Fischerhaus in Vintl. Das Flüchtlingsheim Fischerhaus in Vintl.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt aufs Schärfste den hinterhältigen und rassistischen Anschlag gegen das vom Verein Volontarius geführte Flüchtlingsheim in Vintl. In der Nacht vom 2. zum 3. Mai haben Unbekannte 3 Molotov-Bomben gegen den Haus, das 20 afrikanische Flüchtlinge aus Libyen beherbergt, geworfen. Eine der Molotov-Bomben ist nicht explodiert und es ist reiner Zufall, dass nicht das ganze Haus Feuer gefangen hat und dass es niemand ums Leben gekommen ist.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine moralische und menschliche Pflicht gegenüber Menschen, die vor Kriegssituationen oder Verfolgung flüchten und die im Herkunftsland in akuter Lebensgefahr wären. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist aber auch eine gesetzlich vorgesehene Pflicht, die in der Genfer Menschenrechtskonvention von 1951 verankert ist, 1954 von einem nationalen Gesetz ratifiziert wurde und die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt ist.

Die Aufnahme von Flüchtligen kann und darf demnach kein politisch verhandelbares Prinzip sein. Aus diesem Grund hoffen wir, dass keine einzige politische Partei versucht, diese kriminelle Gewalttat mehr oder weniger indirekt zu rechtfertigen. Wir hoffen, dass die Behörden schnell ermitteln und dass die Schuldigen bald erfasst und wegen versuchtem Massaker vor Gericht gestellt werden.