In: Home > News > Tschetschenien: Festnahme von bekanntem tschetschenischem Menschenrechtler
Sprachen: DEU | ITA
Bozen, Göttingen, 25. Februar 2014
Tschetschenienkrieg. Foto: Musa Sadullajew.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert
russische und tschetschenische Behörden auf, Ruslan Kutajew
- Menschenrechtler und Präsident der "Versammlung der
Völker des Nordkaukasus" - unverzüglich freizulassen.
"Kutajew wird anscheinend dafür bestraft, dass er auf einer
Konferenz an die Deportation von Tschetschenen und Inguschen vor
70 Jahren erinnerte. Kadyrow verharmlost seit Jahren dieses
Verbrechen und hat nun auch ein Denkmal an die Deportation in
Grosny abbauen lassen", erklärte Sarah Reinke, Referentin
für die GUS-Staaten am Dienstag in Berlin.
Am 18. Februar 2014 referierte Ruslan Kutajew auf einer in
Tschetschenien stattfindenden Konferenz über die Deportation
der Tschetschenen, Inguschen und Balkaren im Jahr 1944. Am 20.
Februar forderten tschetschenische Behörden ihn telefonisch
dazu auf, zu einem Gespräch zu erscheinen. Er war zu dem
Zeitpunkt im russischen Piyatigorsk und kehrte noch am selben Tag
nach Tschetschenien zurück, wo er zunächst noch
Verwandte besuchte. Gegen 16 Uhr drangen Polizisten in das Haus
der Verwandten ein und nahmen Kutajew mit. Seiner Familie wurde
später mitgeteilt, dass er im Untersuchungsgefängnis
des Innenministeriums in Urus-Martan festgehalten werde. Am 21.
Februar teilte der Pressedienst des tschetschenischen
Innenministeriums mit, dass Kutajew im Besitz von drei Gramm
Heroin gewesen sei. Deshalb werde nun Anklage gegen den
Menschenrechtsverteidiger, der eng mit der Leiterin der Moskauer
Helsinki Gruppe, Ludmila Alekseeva, und dem Vorsitzenden der
Organisation "Komitee gegen Folter", Igor Kaljapin,
zusammenarbeitet, erhoben.
"Das Unterschmuggeln von Drogen ist in Tschetschenien und auch in
anderen Teilen der Russischen Föderation eine gängige
Praxis, um unliebsame Personen anzuklagen und für Jahre
hinter Gitter zu bringen", warnte Reinke. Kutajew habe einen
untadeligen Ruf, daher müssten ihn die tschetschenischen
Behörden sofort auf freien Fuß setzen.
Am 23. Februar 1944 begann die kollektive Deportation der
Tschetschenen und Inguschen durch die Rote Armee nach
Zentralasien. Etwa 460.000 Menschen wurden deportiert. 40 bis 50
Prozent der Deportierten in den Zügen sollen Kinder gewesen
sein. Genaue Opferzahlen liegen nicht vor. Mindestens 30 und
höchstens 50 Prozent der Deportierten sind Schätzungen
zufolge damals zu Tode gekommen.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100714ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091007de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090828de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090716de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090624de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090401de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090119ade.html
| www.gfbv.it/3dossier/cecenia/cec-rep40-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/cecenia/indexcec-dt.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Tschetschenien
www.memo.ru