In: Home > News > Äthiopien: Rund 80 Studenten und Schüler werden bei Niederschlagung von Demonstrationen getötet
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Bozen, Göttingen, 7. Mai 2014
Landschaft in Äthiopien. Foto: Stefan Gara/flickr.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die
Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
Navi Pillay, aufgefordert, eine Untersuchungskommission nach
Äthiopien zu entsenden, um die blutige Niederschlagung von
Studenten- und Schüler-Protesten der
Oromo-Bevölkerungsgruppe aufzuklären. Mindestens 80
Studenten und Schüler sind nach GfbV-Informationen seit
Anfang April bei Protesten in neun äthiopischen
Universitätsstädten von Sicherheitskräften
erschossen worden. Allein in der vergangenen Woche gab es mehr
als 50 Tote, rund 300 Personen wurden verletzt und mehr als 2.000
junge Menschen willkürlich verhaftet.
"Die eskalierende Gewalt der Sicherheitskräfte muss sofort
eingedämmt und die inhaftierten jungen Leute müssen
unverzüglich freigelassen werden. Sie haben nur friedlich
gegen eine umstrittene Gebietsreform protestiert", sagte der
GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in
Göttingen.
Die Protestbewegung wendet sich gegen die Ausweitung der
Stadtgrenzen der Hauptstadt Addis Abeba zu Ungunsten des von
Oromo-Bauern bewohnten Umlands im Bundesstaat Oromia. So soll das
Stadtgebiet von derzeit 54.000 Hektar auf 1,1 Millionen Hektar
Land erweitert werden. Die Gebietsreform betrifft Oromo in einem
Umkreis von mehr als 120 Kilometern um die Hauptstadt.
Zehntausende Bauern fürchten ihre Vertreibung aufgrund neuer
Siedlungs- und Investitionsprojekte. Tausende Bauern haben
bereits ihren Lebensunterhalt verloren, nachdem in den
vergangenen Jahren in der Umgebung von Addis Abeba gezielt Farmen
für den Export von Rosen nach Europa angelegt worden waren.
Selbst regierungsnahe Oromo-Organisationen lehnen die
Gebietsreform ab.
Die Oromo sind die größte Bevölkerungsgruppe in
Äthiopien. Sie klagen jedoch seit Jahrzehnten über
Diskriminierung in Wirtschaft und Gesellschaft sowie über
schwere Menschenrechtsverletzungen. Denn wer für
Menschenrechte der Oromo eintritt, gilt in den Augen der
Sicherheitskräfte als Unterstützer von
Oromo-Freiheitsbewegungen und als "Terrorist".
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2013/131129de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130610de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130416de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120911de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110401de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110209de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100614de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100519de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/anuak.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/oromo-de.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Oromia
| www.onlf.org | www.oromoliberationfront.org
| www.oromo.org