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Deutschland / Schleswig-Holstein

SSW - Kesseltreiben gegen die Minderheit: Südtiroler Volksgruppeninstitut hilft mit

Bozen, 28. Februar 2005

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist höchst erstaunt über die sonderbare Pressemitteilung des Südtiroler Volksgruppeninstitutes (SVI). Die Pressemitteilung lässt vor allem deswegen aufhorchen, weil eine Minderheiteninstitution einer Minderheit und ihrer politischen Vertretung in den Rücken fällt, obendrein noch im Laufe eines Kesseltreibens gegen die Partei der Minderheit (Südschleswiger Wählerverband - SSW). Die CDU greift in die Mottenkiste nationalistischer Vorurteile und Bevormundungsideologien, und der SVI unterstützt nicht die Minderheit, sondern die CDU. Der SVI spricht von einem Missbrauch der Ausnahmeregelung (die Befreiung von der 5% Klausel für den SSW) und zeigt damit, dass es die Minderheitenrechte der Parteilogik unterordnet.

Der SSW hat bei den Wahlen vom 20. Februar mit 3,6% doppelt so viele Stimmen erzielt, als dies dem Bevölkerungsanteil der von ihm vertretenen Minderheiten entspricht. Etwa die Hälfte der Stimmen stammt also von Wählern, die nicht einer dieser beiden Minderheiten angehören. Daraus ableiten zu wollen, die Partei der ethnischen Minderheit dürfe nicht auf ihre Rechte bestehen, ist befremdlich. Auch ist das kein Argument, um der Minderheit das demokratische Grundrecht abzusprechen, bei Koalitionsverhandlungen Forderungen zu stellen. Forderungen stellen ist ein legitimes politisches Instrument, das von allen Parteien in Anspruch genommen wird, vor allem aber ist es legitim, Minderheitenrechte einzufordern. Ausgerechnet der Minderheitenpartei SSW will das SVI dieses Recht verbieten.

Abstrus ist die Ansicht, der SSW dürfe nur in Angelegenheiten der Minderheiten politisch aktiv werden. Damit will man die Minderheiten ins Ghetto drängen. Laut dieser Logik müsste man also die SVP-Parlamentarier aus Rom abziehen, sofern es nicht direkt um Minderheitenangelegenheiten geht, und die Autonomie würde die Kompetenzen nur über Minderheitenbelange haben. Diese Logik führt auf eine politische Unterwerfung der Minderheiten hinaus. Genau deshalb, weil die ethnische Minderheit nie eine Mehrheit werden kann - anders als eine politische Partei - ist die Ausnahmeregelung ein absolutes Grundrecht.

Unsinnig ist auch die Ansicht, für die Befreiung von der Sperrklausel müsse die Minderheitenpartei sich auch minderheitenpolitische Ziele beschränken. Das ist die politische Entmündigung einer Minderheit, das ist die Einschränkung von Minderheitenrechten, die eines Rechtsstaates nicht würdig sind. Das Volksgruppeninstitut sollte sich für Minderheitenrechte stark machen anstatt nationalistische Parteipolitik mitzutragen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050225de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-00/20-3-dt.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-01/19-2-dt.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2-00/19-9-dt.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-00/20a-3-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/schleswig.html | www.gfbv.it/3dossier/rai3-99/min-ausgrenz.html | www.gfbv.it/3dossier/vielfalt-dt.html

* www: www.sydslesvigsk-forening.de | www.fuen.org/pages/deutsch/d_5a_2002.html | www.flensborg-avis.de

Letzte Aktual.: 15.3.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050228ade.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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