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Kurden. Längst überfällig

Syrien will 200.000 staatenlose Kurden endlich einbürgern

Bozen, Göttingen, 28. Oktober 2005

Als "erfreulichen, jedoch längst überfälligen Schritt" hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Entscheidung des syrischen Baath-Regimes bezeichnet, den rund 200.000 staatenlosen Kurden im Land endlich die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen. Das Zentralkomitee der Partei hatte der staatlichen Nachrichtenagentur SANA zufolge am Donnerstag aufgrund des zunehmenden internationalen Druckes auf Syrien erklärt, die Kurden einbürgern zu wollen.

"Seit 1962 warten die Kurden darauf, dass endlich alle Angehörigen ihrer Volksgruppe in Syrien Bürgerrechte erhalten", berichtete die GfbV-Referentin Sarah Reinke. "Die Staatenlosen hatten kein Stimmrecht, durften kein Land besitzen, hatten keinen Anspruch auf staatliche Anstellung, ihre Ehen wurden nicht anerkannt und auch ihren Kindern wurde die syrische Staatsbürgerschaft vorenthalten. Dadurch wurde vielen sogar der Schulbesuch unmöglich gemacht." Die Kurden stellen mit etwa zwei Millionen Angehörigen rund zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung Syriens. "Es bleibt abzuwarten, ob Syrien sein Versprechen nun tatsächlich einlöst", sagte Reinke. Schon mehrfach seien ähnliche Ankündigungen nicht wahr gemacht und die Kurden weiter diskriminiert und ihre politischen Repräsentanten verfolgt worden.

Am 23.August 1962 war per Dekret Nr. 93 eine Volkszählung in der Provinz Al-Hassaka verordnet worden. Ziel war es, dieses mehrheitlich von Kurden besiedelte Gebiet im Norden Syriens zu arabisieren. Nach der Volkszählung am 5. Oktober 1962 wurden 120.000 Kurden zu Staatenlosen erklärt. Seither ist ihre Zahl auf 200.000 staatenlose Kurden angestiegen, die in der Gruppe der "Ausländer" oder der "Nichtregistrierten" geführt werden. Als "Ausländer" gelten Kurden, denen 1962 die syrische Staatsangehörigkeit entzogen wurde. "Nichtregistrierte" sind nach offizieller syrischer Lesart Kurden, die nach der Volkszählung 1962 illegal in die Provinz Al-Hassaka eingereist sind und sich dort niedergelassen haben. Die "Ausländer" erhalten Sonderausweise, die "Nichtregistrierten" haben nicht einmal das. Häufig gibt es in ein und derselben Familie sowohl registrierte als auch nicht registrierte Staatenlose.

Hinsichtlich der Bildungsmöglichkeiten sind die "Nichtregistrierten" besonders benachteiligt. Schon die Einschulung der Kinder erweist sich oft als Problem, da sie keinen Rechtsanspruch auf den Schulbesuch haben. Für die Einschulung ist außerdem eine Genehmigung des politischen Sicherheitsdienstes erforderlich. So sind aus der Stadt Qamishli und der Provinz Al-Hassaka mehrere aktuelle Fälle bekannt, in denen die Versuche von Eltern, ihr nicht registriertes Kind in der Schule anzumelden, scheiterten.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050311de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050311ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040317de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040316de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040313de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030625ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010529de.html | www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurtur-de.html

* www: www.kurdmedia.com | www.yezidi.net | www.hrw.org/doc?t=mideast&c=syria

Letzte Aktual.: 28.10.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/051028de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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