Gesellschaft für bedrohte Völker LogoHOME | INFO | >> NEWS | DOSSIER | TERMINE / BACHECA | KIOSK / EDICOLA | LADIN

Neue Verhaftungswelle in Äthiopien

Äthiopiens politische Oppositionsbewegungen werden mundtot gemacht

Bozen, Göttingen, 20. Dezember 2005

Angesichts einer neuen Verhaftungswelle unter Regimekritikern in Äthiopien hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Premierminister Meles Zenawi am Dienstag vorgeworfen, die politische Opposition in seinem Land mundtot machen zu wollen. "Mit der systematischen Verhaftung von Dissidenten, kritischen Studenten, unabhängigen Journalisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen und mit der systematischen Missachtung der Unabhängigkeit der Justiz zerstört Zenawi jede Hoffnung auf eine baldige Demokratisierung in Äthiopien", kritisierte der GfbV- Afrikareferent Ulrich Delius.

Seit dem 10. November 2005 seien mehr als 1.000 Angehörige des Oromo- Volkes verhaftet worden. Mindestens zehn Oromo wurden seitdem in der Provinz Oromiya in den Städten Ambo, Dedessaa, Jeldu; Kofele, Lalo und Tukur-Inchinni getötet bei der blutigen Niederschlagung von Studentendemonstrationen für die Freilassung von vier inhaftierten Mitarbeitern der Oromo-Wohlfahrtsorganisation Mecha Tulema Association (MTA). Die Behörden hatten sich über richterliche Anordnungen, diese vier seit Mai 2004 Inhaftierten freizulassen, mehrfach hinweggesetzt. Bereits in der vergangenen Woche hatte Zenawi angekündigt, weiteren 3.000 inhaftierten Anhängern der Oppositionsbewegung "Koalition für Einheit und Demokratie" (CUD) werde der Prozess gemacht, weil sie gegen die Manipulation der Parlamentswahlen am 15. Mai 2005 protestiert hatten. Bei diesen Demonstrationen wurden mindestens 88 Menschen getötet.

Gegen eine erste Gruppe von 131 Oppositionspolitikern, Journalisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen wurde am 17. Dezember Anklage wegen Hochverrats und Völkermord erhoben. "Die Vorwürfe sind absurd. Sie werden die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen in dem Vielvölkerstaat nur weiter anheizen", befürchtet Delius. Faire Gerichtsverfahren seien nicht zu erwarten, da die Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung nicht anerkannt wird. Seit Jahren würden vor allem mutmaßliche Anhänger von Oromo- Organisationen aufgrund des Genozidvorwurfs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Wegen Genozids kann gemäß dem noch aus der kaiserlichen Zeit stammenden Strafgesetzbuch jeder verfolgt werden, dessen "Propaganda darauf abzielt, die Nation oder Teile Äthiopiens zu zerstören, und zum Tod von Personen führt".


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/051104de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050610de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041109de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040303de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040116de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040113de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-00/22-5-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/oromo-de.html

* www: www.oromoliberationfront.org

Letzte Aktual.: 20.12.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/051220de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

HOME | NEWS | NEWS ARCHIV | NEWS 2004 | NEWS 2005 | Versione italiana | Translate this page in English with Google >>