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Kongo: Nach dem Tod von acht UN-Blauhelmsoldaten

Unabhängige Untersuchung gefordert - ist Nachbarland Uganda verantwortlich?

Bozen, Göttingen, 24. Januar 2006

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat nach dem gewaltsamen Tod von acht UN-Blauhelmsoldaten am Montag im Osten des Kongo eine unabhängige Untersuchung ihrer Todesumstände gefordert. "Es muss geklärt werden, ob ugandische Soldaten in den mysteriösen Zwischenfall verwickelt waren", forderte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. "Wenn die Bundesregierung in Deutschland über ein militärisches Engagement im Kongo berät, sollte sie darauf bestehen."

Zwar hätte die UN-Friedenstruppe im Kongo (MONUC) ugandische Rebellen für die Tötung verantwortlich gemacht, doch bestünden Zweifel an dieser offiziellen Version. Wider besseren Wissens habe die MONUC bereits Weihnachten 2005 nach dem Tod eines UN-Soldaten ugandische Rebellen und nicht die reguläre ugandische Armee für die Kämpfe im Osten des Kongo verantwortlich gemacht, um politische Konflikte mit der Regierung Ugandas zu vermeiden. Zwischen dem 23. und 28. Dezember waren nach Angaben der MONUC ein indischer Blauhelmsoldat, sechs kongolesische Soldaten und 54 ugandische Rebellen bei Kämpfen in Nioka und anderen Orten nahe der Stadt Mahagi im Nordosten von Ituri getötet worden. Glaubwürdige Augenzeugen berichteten jedoch, dass zahlreiche der getöteten vermeintlichen Rebellen Ausweispapiere bei sich trugen, die sie als reguläre ugandische Soldaten identifizierten. Die MONUC habe ihre wahre Identität nicht preisgegeben, um nicht die Regierung Ugandas zu verärgern und ihre Nachschubversorgung über den Flughafen der ugandischen Hauptstadt Entebbe zu gefährden.

Führende ugandische Armeeoffiziere bereichern sich seit Jahren mit der Plünderung von Rohstoffen (Tropenholz, Mineralien) im Osten des Kongo, die völkerrechtswidrig über die "grüne Grenze" nach Uganda und in das Ausland geschafft werden. Auch Salim Saleh, der einflussreiche Bruder des ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni, ist in diese illegalen Geschäfte verwickelt. Erst am 19. Dezember 2005 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag Uganda wegen der illegalen Plünderung von Rohstoffen im Osten des Kongo zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die ugandische Regierung bestreitet die Präsenz von ugandischen Soldaten im Kongo. Alle im Nachbarland früher stationierten Soldaten seien im März 2003 nach Uganda repatriiert worden, erklärt die ugandische Regierung trotz zahlloser anders lautender Berichte von Menschenrechtsorganisationen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040205de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030603de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030528de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030520de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030516de.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/uganda.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/ruanda-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/ruanda/ruan-de.html

* www: www.monuc.org/Home.aspx?lang=en | www.ictr.org

Letzte Aktual.: 24.1.2006 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060124de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign: M. di Vieste; E-mail: info@gfbv.it.

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