Bozen, Göttingen, 8. Januar 2007
Vor verschlossenen Toren stand eine Gruppe
zwangsausgesiedelter Buschleute, als sie in den ersten
Januartagen 2007 in den Kalahari Wildpark in Botswana
zurückkehren wollten. Parkwächter wiesen sie ab. Dabei
hatte der Oberste Gerichtshof von Botswana am 13. Dezember 2006
die Vertreibung der Buschleute für illegal erklärt.
Dies berichtete die Gesellschaft für bedrohte Völker
(GfbV) am Montag. "Wir waren alle überrascht, verärgert
und traurig, als unsere Leute an dem Tor des Reservats abgewiesen
wurden", erklärte Jumanda Gajelegone, die Sprecherin ihrer
Selbsthilfeorganisation "First People of the Kalahari".
"In dieser Woche wollen die San mit einer größeren
Gruppe von rund einhundert Leuten nochmals versuchen, in die
Kalahari zurückzukehren", erklärte der
GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Doch Konflikte sind
vorprogrammiert, da es neuen Streit gibt zwischen den San und der
Regierung Botswanas über den Kreis der Personen, denen die
Heimkehr erlaubt werden soll", erklärte Delius. Zwar wolle
die Generalstaatsanwaltschaft Botswanas das
höchstrichterliche Urteil nicht anfechten, interpretiere es
aber sehr restriktiv und räume nur den 189 Klägern ein
individuelles Rückkehrrecht ein. "First People of the
Kalahari" sei sehr besorgt über diese neuerlichen Versuche
der Regierung, die Rückkehr einer größeren Gruppe
der San auf ihr traditionelles Land zu verhindern. Die
Selbsthilfeorganisation halte der Generalstaatsanwaltschaft
entgegen, dass jeder, der in den letzten Jahren umgesiedelt
worden sei, das "gleiche Interesse" wie die Kläger habe und
somit auch berechtigt sei, auf das Land zurückzukehren, auf
dem seine Vorfahren tausende Jahre lebten. Die 189 San
hätten stellvertretend für sie alle die Klage
durchgefochten.
Seit 22 Jahren betreibt die Regierung Botswanas die Umsiedlung
der Ureinwohner aus dem Kalahari-Wildparkreservat. Die meisten
der insgesamt noch etwa 50.000 San wurden bereits in 63
Dörfern außerhalb des Wildparkreservats angesiedelt.
Einige wenige leben noch im Park und werden unter Druck gesetzt,
ebenfalls zu gehen. So werden sei seit Februar 2002 nicht mehr
mit Wasser versorgt und auch die Stromverbindungen wurden
gekappt. Wachen verhindern, dass Vertriebene in die alte Heimat
zurückkehren können. In einem Jahre langen Verfahren
vor dem Obersten Gerichtshof, das am 13. Dezember 2006 mit einem
Teilerfolg für die San endete, wurde die Umsiedlung für
rechtswidrig erklärt und den Ureinwohner ein Recht auf
Rückkehr in die Kalahari eingeräumt.