Bozen, Göttingen, Genf, 14. Juni 2007
Der
UN-Menschenrechtsrat muss die Gremien und Vertreter, die bei den
Vereinten Nationen für die Ureinwohner geschaffen wurden,
unbedingt weiter bestehen lassen. Dies fordert die Gesellschaft
für bedrohte Völker International (GfbV) für die
weltweit rund 400 Millionen Indigenen, wie die Ureinwohner
offiziell genannt werden. "Es muss selbstverständlich sein,
dass die indigenen Völker in eigener Sache bei der
Weltorganisation vertreten sind und für ihre Rechte selbst
streiten können", erklärte die GfbV-Referentin für
Indigene Völker, Yvonne Bangert, am Donnerstag in
Göttingen. "Ebenso selbstverständlich muss es sein,
dass ihnen dabei als Anwalt ein Sonderberichterstatter oder
Nichtregierungsorganisationen zur Seite stehen. Denn gerade
Ureinwohner sind in den einzelnen Ländern häufig
Minderheiten, deren Rechte von Regierung, Wirtschaftskonzernen
oder der Mehrheitsbevölkerung ignoriert werden. Das reicht
von Diskriminierung und Benachteiligung, staatlich geduldeter
oder sogar veranlasster gewaltsamer Vertreibung bis hin zu
blutiger Unterdrückung oder Vernichtung."
Bei den Vereinten Nationen stehen zurzeit die Strukturen zur
Disposition, die während 25 Jahren für die Vertretung
der weltweit rund 5.000 indigenen Völker gewachsen sind. Der
UN-Menschenrechtsrat debattiert bei seiner 5. Sitzung in Genf,
die am Montag zu Ende geht, über die Neugestaltung der
bestehenden Mandate der Menschenrechtskommission, die er vor gut
einem Jahr abgelöst hat. Dazu gehören auch die Aufgaben
der Sonderberichterstatter und von Gremien wie der Arbeitsgruppe
für indigene Bevölkerungen (Working Group for
Indigenous Populations / WGIP).
"Gerade die WGIP hat eine herausragende Rolle in der Festlegung
der Rechte indigener Völker gespielt", erinnerte die GfbV
International gemeinsam mit vier europäischen
Nichtregierungsorganisationen (NGO). "So erarbeiteten indigene
Vertreter, NGO und Menschenrechtsexperten im Rahmen der WGIP die
Deklaration der Rechte indigener Völker, die vom
Menschenrechtsrat in seiner ersten Sitzung im Juni 2006 nahezu
einstimmig verabschiedet wurde. Wir fordern den Menschenrechtsrat
daher eindringlich auf, dieser Linie treu zu bleiben und einen
Mechanismus zu etablieren, der die Errungenschaften der
bisherigen Arbeitsgruppe, erfolgreich fortführt."
Unverzichtbar für die Absicherung von Ureinwohnerrechten sei
außerdem die Beibehaltung des Mandats des
Sonderberichterstatters für indigener Völker.
Bereits am Dienstag hatten sich die GfbV und der Arbeitskreis
Indianer Nordamerikas (Wien), die Aktionsgruppe Indianer und
Menschenrechte (München), INCOMINDIOS (Schweiz) und
Menschenrechte 3000 (Freiburg) mit einem entsprechenden Schreiben
an die 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrates gewandt.