In: Home > News > Brasilien / Belo Monte: GfbV begrüsst den Entscheid der OAS für eine sofortige Sistierung des Baus des Belo Monte-Staudamms
Bozen, Ostermundigen, 6. April 2011
Alto Xingu, Yawalapiti, 2010. Foto © Rebecca Sommer.
Am 4. April 2011 forderte die Interamerikanische Kommission
für Menschenrechte der Organisation der Amerikanischen
Staaten (OAS) die brasilianische Regierung auf, den
Bewilligungsprozess für den Bau des Staudamms Belo Monte zu
sistieren. Dies aufgrund einer Beschwerde verschiedener lokaler
Organisationen, welche beanstandet hatten, die lokalen und
traditionellen Gemeinschaften seien nicht genügend
konsultiert worden. Sie hätten zum voraus, frei, mit
ausführlichen Informationen und auf kulturell angepasste
Weise konsultiert werden müssen. Die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) begrüsst den Entscheid der
Kommission.
Der Entscheid der Interamerikanischen Kommission für
Menschenrechte ist eine Antwort auf eine Beschwerde im Namen von
verschiedenen indigenen und traditionellen Gemeinschaften im
Gebiet des Xingu-Flusses. Die Betroffenen beklagten sich, dass
sie nicht genügend angehört worden seien und durch den
Staudamm unter schwerwiegenden und irreversiblen Folgen leiden
müssten. Insbesondere verlangt die Kommission rigorose
Massnahmen zum Schutz der unkontaktierten indigenen Gruppen, die
nur rund 70 km von der Staumauer entfernt leben. Die
brasilianische Regierung erhielt 15 Tage Zeit, um auf den
Entscheid der OAS zu reagieren.
Sheyla Juruna, die Indigenensprecherin des Volkes der Juruna bei
Altamira, kommentiert: "Ich bin sehr berührt durch diese
Neuigkeit. Heute, mehr denn je, bin ich mir sicher, dass wir
Recht hatten, gegen die Regierung und die brasilianische Justiz
Beschwerde einzureichen. Der Staudamm verletzt die Rechte der
indigenen Völker des Xingu und von allen, die für die
Umwelt kämpfen."
Der Bewilligungsprozess für den Staudammbau des weltweit
drittgrössten Wasserkraftwerks wurde von Anfang an heftig
kritisiert. Vorschriften und Auflagen seitens Behörden
wurden verschiedentlich umgangen. Die Bundesanwaltschaft im
Bundesstaat Pará hat daher mehrmals die Sistierung des
Prozesses verlangt, was jedoch durch die nationale
Bundesanwaltschaft in Brasilia immer wieder aufgehoben wurde - zu
gross sind die wirtschaftlichen Interessen an diesem
Projekt.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
begrüsst diesen Entscheid und weist darauf hin, dass
gemäss der UNO-Erklärung der Rechte für Indigene
Völker und der Indigenenkonvention ILO 169 nicht nur eine
Konsultation der betroffenen Indigenen erforderlich ist, sondern
auch deren Einverständnis eingeholt werden muss.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110209ade.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110127de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101201ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100831de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100806de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100420de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090806de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090804de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090529de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090123de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/sud2010-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/brasil-belo.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/global-sozial.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/brasil-tras-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/global.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/dekade.html
| www.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html
in www: www.kaninde.org.br | http://en.wikipedia.org/wiki/Indigenous_peoples
| www.ipcc.ch | www.ienearth.org | www.stopdamsamazon.org