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Burma: Buddhistische Extremisten schüren Ausgrenzung Andersgläubiger

Kriminalisierung von Muslimen: Braut, Bräutigam und Hochzeitsgäste zu langjähriger Haft verurteilt

Bozen, Göttingen, 14. Januar 2015

In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013. In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013.

Schwere Vorwürfe hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gegen die Justiz in Burma erhoben, nachdem dort am Montag im Shan-Staat 20 Angehörige der muslimischen Minderheit ohne stichhaltige Beweise, Waffen oder belastende Dokumente wegen "Terrorismus" zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Die vermeintliche Schuld der Angeklagten - ein Hochzeitspaar und 18 ihrer Gäste, darunter ein 15 Jahre alter Junge - wurde nur anhand eines Polizeiberichts festgestellt. "Das ist Gesinnungsjustiz und ein Rückfall Burmas in schlimmste Zeiten der Militärdiktatur", kritisierte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. "Auch entsprach der Prozess nicht international anerkannten Grundsätzen fairer Verhandlungsführung, da buddhistische Extremisten der "969-Bewegung" das Gericht, die Angeklagten und ihre Familienangehörigen mehrfach bedroht und Vergeltung geschworen haben, sollten die Beschuldigten nicht zu hohen Haftstrafen verurteilt werden."

14 Männer und vier Frauen wurden zu jeweils 14 Jahren Gefängnis verurteilt, ein weiterer Angeklagter erhielt 19 Jahre, der Junge sieben Jahre Haft. Die Beschuldigten waren im August 2014 auf dem Weg zu einer Hochzeitsfeier in dem Ort Kunhein an einem Kontrollposten der Armee festgenommen worden. Alle Verurteilten sind muslimische Staatsbürger Burmas und gehören nicht der verfolgten muslimischen Rohingya-Gemeinschaft an.

"Die Hetze der "969-Aktivisten" gegen die Beschuldigten ist besonders erschreckend, weil sie gezielt Stimmung pauschal gegen alle Muslime macht. Burmas Behörden werden zu Mittätern bei der Ausgrenzung Andersgläubiger, wenn sie nicht endlich strafrechtlich gegen die Hetzpropaganda der buddhistischen Extremisten vorgehen", sagte Delius. In der Stadt Taunggyi, aus der die Angeklagten stammen, rufen buddhistische Extremisten in Flugblättern, auf CD's und bei öffentlichen Ansprachen dazu auf, keine Muslime zu heiraten und nicht in ihren Geschäften einzukaufen.

Statt sich um eine Versöhnung zwischen Buddhisten und Muslimen sowie um eine politische Lösung für die Rohingya zu bemühen, die nicht als Staatbürger Burmas anerkannt sind, setzen Burmas Behörden und Justiz auf eine Kriminalisierung von Muslimen als vermeintliche "Terroristen", wirft die GfbV der Regierung Burmas vor. Mit dem weltweiten Antiterror-Kampf hat dies jedoch nichts zu tun. Der GfbV zufolge sind alle Spannungen zwischen Buddhisten und Muslimen hausgemachte Probleme Burmas. "Wenn Burmas Regierung nicht endlich den buddhistischen Extremismus eindämmt, könnten verfolgte Muslime sich aber radikalisieren", warnte Delius.