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Bozen, Göttingen, 14. Januar 2015
In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013.
Schwere Vorwürfe hat die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) gegen die Justiz in Burma erhoben, nachdem
dort am Montag im Shan-Staat 20 Angehörige der muslimischen
Minderheit ohne stichhaltige Beweise, Waffen oder belastende
Dokumente wegen "Terrorismus" zu langjährigen Haftstrafen
verurteilt wurden. Die vermeintliche Schuld der Angeklagten - ein
Hochzeitspaar und 18 ihrer Gäste, darunter ein 15 Jahre
alter Junge - wurde nur anhand eines Polizeiberichts
festgestellt. "Das ist Gesinnungsjustiz und ein Rückfall
Burmas in schlimmste Zeiten der Militärdiktatur",
kritisierte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in
Göttingen. "Auch entsprach der Prozess nicht international
anerkannten Grundsätzen fairer Verhandlungsführung, da
buddhistische Extremisten der "969-Bewegung" das Gericht, die
Angeklagten und ihre Familienangehörigen mehrfach bedroht
und Vergeltung geschworen haben, sollten die Beschuldigten nicht
zu hohen Haftstrafen verurteilt werden."
14 Männer und vier Frauen wurden zu jeweils 14 Jahren
Gefängnis verurteilt, ein weiterer Angeklagter erhielt 19
Jahre, der Junge sieben Jahre Haft. Die Beschuldigten waren im
August 2014 auf dem Weg zu einer Hochzeitsfeier in dem Ort
Kunhein an einem Kontrollposten der Armee festgenommen worden.
Alle Verurteilten sind muslimische Staatsbürger Burmas und
gehören nicht der verfolgten muslimischen
Rohingya-Gemeinschaft an.
"Die Hetze der "969-Aktivisten" gegen die Beschuldigten ist
besonders erschreckend, weil sie gezielt Stimmung pauschal gegen
alle Muslime macht. Burmas Behörden werden zu Mittätern
bei der Ausgrenzung Andersgläubiger, wenn sie nicht endlich
strafrechtlich gegen die Hetzpropaganda der buddhistischen
Extremisten vorgehen", sagte Delius. In der Stadt Taunggyi, aus
der die Angeklagten stammen, rufen buddhistische Extremisten in
Flugblättern, auf CD's und bei öffentlichen Ansprachen
dazu auf, keine Muslime zu heiraten und nicht in ihren
Geschäften einzukaufen.
Statt sich um eine Versöhnung zwischen Buddhisten und
Muslimen sowie um eine politische Lösung für die
Rohingya zu bemühen, die nicht als Staatbürger Burmas
anerkannt sind, setzen Burmas Behörden und Justiz auf eine
Kriminalisierung von Muslimen als vermeintliche "Terroristen",
wirft die GfbV der Regierung Burmas vor. Mit dem weltweiten
Antiterror-Kampf hat dies jedoch nichts zu tun. Der GfbV zufolge
sind alle Spannungen zwischen Buddhisten und Muslimen
hausgemachte Probleme Burmas. "Wenn Burmas Regierung nicht
endlich den buddhistischen Extremismus eindämmt,
könnten verfolgte Muslime sich aber radikalisieren", warnte
Delius.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2014/141031de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140214de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140129de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140121de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-1.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-shan-en.html
in www: www.irinnews.org | www.helfenohnegrenzen.org