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Bozen, Göttingen, 29. Januar 2014
In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat
Burmas Regierung vorgeworfen, in der Stadt Sittwe (Bundesstaat
Arakan/Rakhine) ein Ghetto für 4.300 Angehörige der
muslimischen Rohingya-Minderheit eingerichtet zu haben. "Mit
großer Sorge verfolgen wir, dass in den vergangenen vier
Tagen Polizisten und Soldaten das Stadtviertel Aungmingla mit
Bambus- und Betelstöcken abgeriegelt haben", sagte der
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen.
Die dort seit Jahrzehnten lebenden Muslime dürfen das von
Sicherheitskräften bewachte Viertel nicht verlassen. "Die
menschenverachtende Behandlung der Rohingya ist ein eklatanter
Bruch internationaler Menschenrechtskonventionen", kritisierte
Delius und forderte von der Regierung Burmas und von
Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ein klares
Bekenntnis zur Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie eine
sofortige Auflösung des Ghettos.
Die Bewohner von Aungmingla dürfen weder Arbeitsstellen in
anderen Bezirken annehmen noch legal Besuch empfangen. Nur gegen
Zahlung eines Bestechungsgeldes an die Sicherheitskräfte
können sich Besucher Zugang verschaffen. Zur Versorgung der
Eingeschlossenen dürfen den Bezirk nur sechs Personen
zweimal in der Woche in Begleitung von Sicherheitskräften
verlassen, um Nahrungsmittel in der Stadt oder bei Bauern auf dem
Land zu kaufen. Mitarbeiter der internationalen Hilfsorganisation
"Ärzte ohne Grenzen" dürfen das Viertel dreimal in der
Woche besuchen. Doch Bewohner des Ghettos klagten gegenüber
der GfbV, dies sei nicht ausreichend und sie benötigten
dringend Ärzte, die permanent unter ihnen leben.
Die burmesischen Behörden begründen die drastische
Abschottung der Minderheiten-Angehörigen mit
Sicherheitsbedenken. Nur so sei die Sicherheit der muslimischen
Rohingya zu gewährleisten, erklärt das Wachpersonal.
"Doch darum geht es Burmas Behörden nicht. Sonst würden
sie sich engagiert für eine Aussöhnung zwischen den
verfeindeten Bevölkerungsgruppen der buddhistischen Rakhine
und muslimischen Rohingya einsetzen", kritisierte Delius. "Wir
befürchten, dass die Rohingya mit der Einrichtung des
Ghettos langfristig dazu gezwungen werden sollen, die Stadt zu
verlassen und in Flüchtlingscamps für Muslime
außerhalb von Sittwe umzusiedeln. Der Aufbau des Ghettos
wäre damit Teil einer gezielten Politik der ethnischen
Säuberung des burmesischen Staates."
"Die skandalösen Praktiken der burmesischen Behörden
widersprechen dem in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte verankerten Gleichheitsgrundsatz und
schränken die Bewegungsfreiheit muslimischer Rohingya
unangemessen ein", erklärte Delius. Außerdem darf
gemäß der von Burma ratifizierten
Kinderrechtskonvention kein Kind aufgrund des Glaubens seiner
Eltern oder deren ethnischer Abstammung benachteiligt werden.
"Die tausendfache Verletzung der Kinderrechtskonvention durch
Burma darf von der internationalen Gemeinschaft nicht tatenlos
hingenommen werden."
Die Regierung Burmas verweigert den 800.000 im Land lebenden
Rohingya Bürgerrechte und beschuldigt sie der illegalen
Einwanderung aus dem Nachbarland Bangladesch.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140121de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130529de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130220de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130215de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130127de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130118ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130107de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-1.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-shan-en.html
in www: www.irinnews.org | www.helfenohnegrenzen.org