In: Home > News > Burma (Myanmar): Enttäuschung über Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi
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Bozen, Göttingen, 23. Mai 2016
90.000 Rohingya leben zusammengepfercht in einem Barackenlager in Sittwe, Hauptstadt des Bundestaats Rakhine / Myanmar, September 2013. Foto: © Mathias Eick, EU/ECHO.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der
neuen demokratischen Regierung Burmas (Myanmar) vorgeworfen, die
Politik der Ausgrenzung muslimischer Rohingya fortzuführen.
Schon die von buddhistischen Nationalisten beeinflusste
Vorgänger-Regierung hatte Angehörigen dieser
Volksgruppe grundlegende Rechte vorenthalten. Dringend mahnte die
GfbV mehr Druck der Europäischen Union (EU) auf das
südostasiatische Land an, um die Apartheid-ähnliche
Diskriminierung der Minderheit zu beenden.
Außenministerin Aung San Suu Kyi hatte am Sonntag in einem
Gespräch mit US-Außenminister John Kerry um mehr
Geduld bei der Suche nach einer "einvernehmlichen Lösung"
der Rohingya-Frage gebeten und auf einer Pressekonferenz
bekräftig, dass sie die Verwendung der Eigenbezeichnung
Rohingya ablehne. Dies würde im Land nur unnötig
polarisieren. Von offizieller Seite werden die Rohingya "Bengali"
genannt. Diese Bezeichnung wird von den Rohingya und der
internationalen Staatengemeinschaft abgelehnt. Dies hatte
US-Botschafter Scot Marciel im Vorfeld des Besuchs von Kerry in
Burma unterstrichen.
"Aung San Suu Kyis Äußerungen sind ein schlimmer
Rückfall in die Zeit der Militärjunta und ihrer
undemokratischen Nachfolge-Regierung", erklärte
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Montag. "Denn wenn den
Rohingya schon ihre Selbstbezeichnung genommen wird, wie soll es
dann für sie eine Perspektive für ein Leben in Freiheit
und Würde geben. Aung San Suu Kyis vermeintliche Suche nach
einer Lösung ist nicht glaubwürdig. Burmas
Friedens-Ikone ignoriert beharrlich die Rohingya-Frage, wenn sie
nicht gezielt vom Ausland zum Handeln gedrängt wird."
So leben noch immer 125.000 Rohingya-Flüchtlinge
unterversorgt und abgeschirmt von der Außenwelt in Lagern
unter unmenschlichen Bedingungen. Die Bewegungsfreiheit dieser
internen Flüchtlinge und der Rohingya insgesamt wird massiv
eingeschränkt, ihre Persönlichkeitsrechte (Recht auf
Heirat, Arbeitssuche etc.) systematisch verletzt. Statt diese
Diskriminierungen zu beenden, plant die Regierung nach
Informationen des UNHCR erneut eine Überprüfung der
Staatsbürgerschaft der Rohingya. Ähnliche Vorhaben der
vorigen Regierung waren am Widerstand der Minderheit gescheitert.
Burmas Behörden verweigern den Rohingya bis heute die
Anerkennung ihrer Staatsbürgerschaft.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2015/150813de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2015/150528de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2015/150514de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2015/150505de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2015/150114de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-ic.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-1.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-shan-en.html
in www:
www.ec.europa.eu/echo/files/aid/countries/factsheets/rohingya_en.pdf
| www.irinnews.org