In: Home > News > Westsahara: Gericht stoppt Phosphat-Frachter
Sprachen: DEU | ITA
Bozen, Göttingen, 5. Mai 2017
Sahraui-Protest zum Schutz der Rohstoffe der Westsahara. Foto: www.wsrw.org.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström aufgefordert, die
Haltung der Europäischen Kommission zu Importen von
Produkten aus der von Marokko besetzten Westsahara
rechtsverbindlich zu klären. Anlass dieser
Menschenrechtsinitiative ist die Anordnung eines
südafrikanischen Gerichts, das am Donnerstag einen Frachter
mit Phosphat aus der Westsahara an der Weiterfahrt nach
Neuseeland gehindert hat. Das Gericht war von der Führung
der Sahrauis angerufen worden, die in dem seit mehr als 40 Jahren
besetzten Gebiet ansässig sind und seitdem auf ihrer
Unabhängigkeit bestehen. Die Förderung und der Export
von Rohstoffen aus besetzten Gebieten sind laut Völkerrecht
illegal, es sei denn, sie dienen vornehmlich dem Wohl der dort
ansässigen Bevölkerung. Der Europäische
Gerichtshof (EUGH) hatte am 21. Dezember 2016 in einem
Handelsstreit entschieden, dass die Westsahara nicht Teil des
Königreiches Marokko ist.
"Wer zukünftig Produkte aus der Westsahara einführt,
riskiert nach dieser wegweisenden Entscheidung des EUGH
wirtschaftliche Verluste, weil die Ware jederzeit per
Gerichtsbeschluss beschlagnahmt werden kann", erklärte der
GfbV-Afrikaexperte Ulrich Delius am Freitag in Göttingen.
"So wird das Recht zur wirksamsten Waffe der Sahrauis, die sich
jahrzehntelang vergeblich gegen die Plünderung ihrer
Ressourcen gewehrt haben."
Der Frachter "Cherry Blossom" sollte 54.000 Tonnen Phosphat im
Wert von fünf Millionen US-Dollar im Auftrag der
Düngemittelfirma "Ballance Nutrients" zur Weiterverarbeitung
nach Neuseeland transportieren. Jetzt liegt das Schiff bis auf
weiteres im südafrikanischen Hafen Port Elizabeth fest.
Für den Käufer der Rohstoffe ist dies eine vollkommen
neue Entwicklung. "Ballance Nutrients" hat schon mehr als 100
Schiffsladungen mit Phosphat aus der Westsahara nach Neuseeland
bringen lassen.
Es waren Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien und Belgien,
die mit ihrer Revisionsklage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EUGH) den Sahrauis die rechtliche Handhabe gaben,
gegen die völkerrechtswidrige Plünderung ihres Landes
vorzugehen. Nachdem das Gericht der Europäischen Union (EUG)
im Jahr 2015 ein Freihandelsabkommen mit Marokko für
ungültig erklärt hatte, waren die fünf EU-Staaten
in Revision gegangen. In seinem Urteil vom 21. Dezember 2016
hatte der EUGH das Abkommen zwar dann für gültig
erklärt, jedoch festgestellt, dass die Westsahara nicht Teil
Marokkos ist. Deshalb unterliegt der Verkauf von Produkten aus
der Westsahara sehr engen Bestimmungen der Vereinten Nationen
für den Handel mit Produkten aus besetzten Gebieten.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/111028de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101108de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100419de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100307de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091204de.html
| www.gfbv.it/3dossier/sahrawi/sahr-mp.html
| www.gfbv.it/3dossier/sahrawi/sahrawi-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/sahrawi/sah-mayr.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Westsahara
| www.arso.org | www.un.org/en/peacekeeping/missions/minurso/
| www.fishelsewhere.eu
| http://de.wikipedia.org/wiki/Aminatou_Haidar
| www.wsrw.org | de.wikipedia.org/wiki/Frente_Polisario