In: Home > DOSSIER > Chiles Demokratiedefizit im Zusammenhang mit indigenen Völkern
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Von Anita Perricone. Übersetzung von Claudia Amor.
Bozen, September 2011
Inhaltsverzeichnis
Abstract:
Der Artikel beleuchtet die aktuelle Situation indigener
Völker in Chile, zwei Jahre nach der Ratifizierung der
ILO-Konvention 169. Anhand von sechs Hypothesen wird versucht,
das Bestehen eines Demokratiedefizits in der Beziehung zwischen
dem Staat Chile und dessen indigenen Völkern zu
erläutern. Einleitend wird festgestellt, dass besagtes
Defizit zwar erst kürzlich vom internationalen
Überwachungssystem zur Umsetzung der ILO-Verträge
aufgezeigt wurde, jedoch in engem Zusammenhang mit dem
Übergang zu einer wenig pluralistischen Demokratie steht.
Untersucht wird der Kontrast zwischen den im internationalen
Recht erzielten Fortschritten zum Schutz indigener Völker,
und deren Umsetzung auf nationaler Ebene, sowie die Anwendung
internationaler Standards an chilenischen Gerichten. Darüber
hinaus kommentiert der Artikel die öffentliche Meinung zur
Lage der indigenen Völker in Chile. Abschließend
werden einige Vermutungen über die möglichen
Entwicklungen der nächsten Jahre angestellt.
Protestkundgebung der Mapuche während eines Verfahrens am Gericht von Victoria, Chile. Foto: Massimo Falqui Massidda.
Im Allgemeinen gilt Chile als "Musterschüler in der
chaotischen Klasse Südamerika" [1], vor
allem, wenn es um Wirtschaftspolitik geht. Nach dem Übergang
zur Demokratie erhielt das Land mehr als zwei Jahrzehnte lang ein
stetiges Wachstum aufrecht, wodurch die verschiedenen
Concertación-Regierungen (Linkskoalitionen, im Amt
zwischen 1990 und 2010) die Bekämpfung der Armut
vorantreiben konnten. Chile ist an einer Vielzahl von
Handelsabkommen beteiligt, und im Jahr 2009 trat es dem Club der
fortschrittlichsten Länder der Welt bei: der OECD. Auch wenn
die Verbrechen der Diktatur von Augusto Pinochet (1973-1989) nun
endlich eingestanden wurden, überschatten einige politische
Aspekte die von den post-diktatorischen Regierungen erreichten
Ziele. Dazu gehört auch die Beziehung zwischen dem Staat und
den indigenen Völkern - immer noch ein heikles und
ungelöstes Thema.
Im Februar 2011 rief die ILO-Expertenkommission für die
Umsetzung von Konventionen und Empfehlungen in einer gesonderten,
während der Sitzung Nr. 81 verfassten Mitteilung, die
Regierung dazu auf, einen Bericht über die Umsetzung der
Konvention 169 in Chile vorzulegen. Damit forderte man von der
Regierung vor allem eine Reaktion auf die Vorwürfe, die von
Arbeitergewerkschaften und Indigenenorganisationen etwa einen
Monat zuvor den alternativen Berichten, die gleichzeitig mit dem
offiziellen Bericht der Expertenkommission präsentiert
werden, beigelegt worden waren. Diese Mahnung kann als ein klares
Zeichen dafür verstanden werden, dass die Bestimmungen der
Konvention Nr. 169, die 2008 unter der Regierung Michelle
Bachelet ratifiziert wurde und mit 15. September 2009
vollständig in Kraft trat, vom chilenischen Staat missachtet
wurden. Dieses Übereinkommen ist jedoch nicht das einzige
Menschenrechtsinstrument, über das sich der chilenische
Staat in den vergangenen Jahren hinweggesetzt hat. Auch die
Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der
indigenen Völker (2007) wurde mehrmals mit Füßen
getreten. Aber warum nimmt ein Staat unter der Schirmherrschaft
des internationalen Rechts Pflichten auf sich, denen er dann
nicht gerecht wird? Handelt es sich dabei "lediglich" um
fehlenden politischen Einsatz oder haben wir es mit einem
tiefergreifenden Problem zu tun?
Chile scheint nicht in der Lage zu sein, auf angemessene Weise
für die Umsetzung der Rechte der Urvölker zu sorgen.
Die junge Demokratie des Landes macht eine schwierige Phase
durch, durchaus vergleichbar mit der Pubertät, in der immer
wieder plötzliche Rebellionen auftreten. In den folgenden
Kapiteln wird anhand von sechs Hypothesen versucht zu ermitteln,
warum trotz des guten Rufs der chilenischen Demokratie ein
Pluralismusdefizit in der Beziehung zwischen Staat und
Urvölkern besteht.
Die vorwiegende Überwachungsmethode, mit der korrekte
Umsetzung von Menschenrechtsverträgen in den verschiedenen
Beitrittsländern überprüft werden soll, besteht in
der Übermittlung von Berichten. Viele Beobachter sehen darin
den Hauptgrund, warum solche Verträge nicht sehr viel
Wirkung zeigen. Trotz ihrer großen Schwächen
profitiert diese Methode jedoch immer noch davon, dass ein
solcher Bericht dem Image eines Staates schaden kann, denn
niemand wird gerne offen angeklagt, die Menschenrechte zu
missachten [2].
Gemäß Art. 22 der Verfassung der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO), verpflichtet sich jeder Staat, der
einem Übereinkommen beigetreten ist, innerhalb eines Jahres
nach dessen Inkrafttreten, und nachfolgend alle fünf Jahre,
einen Bericht vorzulegen, es sei denn, die Organisation fordert
aufgrund besonderer Umstände einen Zwischenbericht (wie im
Fall von Chile). Die Expertenkommission für die Umsetzung
von Konventionen und Empfehlungen, das
Hauptüberwachungsorgan der ILO, hat die Aufgabe, diese
Berichte entgegenzunehmen und auszuwerten. In ihrem Jahresbericht
fasst die Kommission ihren Eindruck über die Umsetzung eines
Übereinkommens durch die Beitrittsländer
zusammen.
Sanktionen für Staaten, die die in einem
Menschenrechtsvertrag wie der ILO-Konvention 169 enthaltenen
Rechte verletzen, sieht dieses System nicht vor. Artikel 24 und
26 der ILO-Verfassung räumen Berufsverbänden von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie anderen
Mitgliedsländern eines Übereinkommens das Recht ein, im
Falle einer Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen beim
Internationalen Arbeitsamt Klage einzureichen. Diese Klagen mit
geringer Wirkung stellen die einzige Sanktion gegen einen Staat
dar, der ein Übereinkommen der ILO missachtet.
Wie der Fall Chile jedoch zeigt, ist der Imageaspekt nicht von
geringer Bedeutung: Seine Wichtigkeit hängt mit der
Gesamtheit jener Werte zusammen, die ein funktionierendes
internationales System erst ermöglichen (und deren kleinster
gemeinsamer Nenner das Vertrauen ist) und gründet auf der
Schaffung eines Kräftegleichgewichts, mit dessen Hilfe die
internationalen Behörden die Umsetzung der Verträge
überwachen. Ihre Erkenntnisse verbreiten sie öffentlich
in Form von Berichten. Die Tatsache, dass Chile aufgerufen wurde,
der Expertenkommission einen neuen Bericht über die
Umsetzung der ILO-Konvention 169 vorzulegen, ist ein deutlicher
Hinweis darauf, dass die Bestimmungen darin nicht in
erforderlichem Maße eingehalten wurden. Dieser Aufruf
deutet entweder auf fehlenden politischen Willen hin oder auf die
Unfähigkeit der Regierung, die Rechte der indigenen
Bevölkerung vollständig umzusetzen, oder auch
beides.
Chiles Übergang zur Demokratie ist widersprüchlich.
Zwar schuf das Land ab 1990 demokratische Institutionen,
ermöglichte aber nicht allen Bevölkerungsgruppen den
reibungslosen Zugang dazu. Während der Diktatur waren die
Mapuche eine unter vielen unterdrückten Gruppen, und der
Übergang zur Demokratie versprach eine bedeutende
Verbesserung der Beziehung zwischen Staat und indigenen
Völkern. Das Abkommen von Nueva Imperial, das 1989 vom
Präsidentschaftskandidaten der Concertación, Patricio
Aylwin, unterzeichnet wurde, sah sowohl eine Verfassungsreform
zugunsten der Anerkennung der Urvölker und ihrer Rechte vor,
als auch die Ratifizierung der ILO-KOnvention 169, die
Einrichtung einer Sonderkommission zur Formulierung eines
Indigenengesetzes und die Schaffung eines Gremiums, das die
indigenen Völker vertreten sollte (später die
Comisión Nacional de Desarrollo Indígena oder
CONADI). Trotz der guten Absichten dieses Abkommens wurden nach
Aylwins Wahl nur zwei der vier Punkte umgesetzt, was darauf
hindeutet, dass das Abkommen vorwiegend dem Wahlkampf gedient
hatte, und nicht wirklich dem Einsatz für die indigenen
Völker.
Das Indigenengesetz Nr. 19.253, das im Jahr 1993 in Kraft trat
und dessen Bestimmungen sich an jene der ILO-Konvention 169
anlehnen, wurde als ein Schritt zu einer besseren Beziehung
zwischen Chile und den Urvölkern gewertet. Doch bereits
wenige Jahre später stellte sich heraus, dass die
Hoffnungen, die dieses Gesetz geweckt hatte, im Großen und
Ganzen enttäuscht worden waren. Der Grund dafür besteht
vor allem darin, dass sich die Bestimmungen über das Recht
auf politische Beteiligung, das Recht auf Land und auf die
Nutzung der Bodenschätze sich als wirkungslos erwiesen
hatten. Die wiederholten Versuche Chiles, die indigenen
Völker auszugrenzen, schufen große Enttäuschung
und Unzufriedenheit, und lösten eine neue Form des
Gesellschaftsprotests aus, die sich auf die Geltendmachung der
historischen Anspüche dieser Völker stützt
[3].
Dieser Übergang führte also zur Entwicklung einer
schwachen Demokratie, die ein Pluralismusdefizit aufweist.
Demokratie sollte nicht auf die Abhaltung freier Wahlen
beschränkt werden, sondern auch die Schaffung eines
politischen Klimas erlauben, das den Pluralismus fördert und
zumindest in der Lage ist, der legitimen Forderung indigener
Völker an Entscheidungsprozessen effektiv beteiligt zu
werden, Raum zu verschaffen. Leider verfügt Chile heute
über eine politische Landschaft, in der eine kleine Elite,
die mit dem Rest der Bevölkerung kaum in Berührung
kommt, die Entstehung einer echten Politik verhindert. Die
Demokratie in Chile hat demnach keine nennenswerten Fortschritte
in der Beteiligung der indigenen Völker am politischen Leben
des Landes gebracht.
Der chilenischen Demokratie fehlt es an Pluralismus. Diese
Feststellung lässt den Schluss zu, dass die unzureichende
Umsetzung der Indigenenrechte nicht nur mit mangelndem
politischen Einsatz zu tun hat, sondern von einem
tiefergreifenden Problem der chilenischen Demokratie
herrührt: dem mangelnden Pluralismus der politischen
Landschaft.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche Versuche
unternommen, die Würde und Gleichberechtigung von indigenen
Völkern gegenüber dem Rest der Bevölkerung
wiederherzustellen. Die größten Bemühungen in
diesem Zusammenhang fanden unter der Schirmherrschaft zweier
wichtiger internationaler Organisationen statt: der Vereinten
Nationen (UNO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Vereinten Nationen verlagerten ihren Schwerpunkt von
Individualrechten auf Kollektivrechte, indem sie das Recht auf
Selbstbestimmung von Völkern in Artikel 1 des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte von 1966 aufnahmen. Anfangs fehlte es der UNO
an Einrichtungen zur Vertretung der indigenen Völker. Jedoch
im Jahr 1972 änderte sich diese Situation, als die
Arbeitsgruppe zu Indigenen Bevölkerungen (WGIP) ihre Arbeit
aufnahm und sich in weiterer Folge zum größten
Menschenrechtsforum innerhalb der UNO entwickelte. Auch im Rahmen
der ILO gab es wichtige Veränderungen: Während die
Konvention 107 aus dem Jahr 1957 zu "indigenen
Bevölkerungen" den Begriff "Völker" noch vermied, um
keine Verbindung zum Recht auf Selbstbestimmung von Völkern
herzustellen und eher eine Assimilierung anstrebte, wählte
die Konvention 169 aus dem Jahr 1989 einen umfassenderen Zugang
und führte erstmals den Begriff "indigene Völker" ein,
womit diesen, wenn auch nur auf implizite Weise, das Recht auf
Selbstbestimmung zugestanden wurde [4].
Es ist nicht leicht, die im Internationalen Recht erreichten
Fortschritte innerhalb der einzelnen Staaten umzusetzen. Im Falle
von Chile ist die Beteiligung der indigenen Völker an einer
pluralistischen Gesellschaft jedenfalls immer noch eine
Zukunftsvision. Der Weg bis zur Ratifizierung der Konvention 169
war steinig und immer wieder von Versuchen behindert, ihre
Umsetzung zu vereiteln (Der Vertrag wurde 2000 und 2008 auf seine
Verfassungsmäßigkeit geprüft und der erste,
gescheiterte Ratifizierungsversuch von einer interpretativen
Erklärung begleitet). Das beweist, mit welcher
Zurückhaltung die bis heute fortschrittlichste Konvention zu
Indigenenrechten auch nach zwanzig Jahren parlamentarischer
Debatten angenommen wurde. Dieser Widerstand gegen die
Anerkennung der Urvölker und deren Rechte in der Verfassung
ist eine weitere Facette der "typisch chilenischen Art" mit den
auf Staatsgebiet lebenden indigenen Völkern umzugehen.
Zu besagter Zurückhaltung bei der Anerkennung der
kollektiven Rechte indigener Völker, die sich in der
Ablehnung des Begriffs "Völker" im Indigenengesetz von 1993
[5] sowie in der Formulierung des jüngsten
Vorschlages zur Verfassungsreform (2009) widerspiegelt, kommt
zusätzlich die Verletzung verschiedener Grundrechte des
Einzelnen durch die nationalen Gesetze. Zu den schwersten
Verletzungen der Rechte des Einzelnen zählt dabei die
Missachtung der Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Die Verfolgung
zahlreicher Angehöriger des Mapuche-Volkes unter dem
Anti-Terrorismusgesetz Nr. 18.314 aus dem Jahr 1984 stellt
augenscheinlich einen Verstoß gegen dieses Gesetz dar.
Obwohl dieses Gesetz, das noch zu Zeiten der Diktatur erlassen
wurde und vor allem der Überwachung von Dissidenten diente,
heute gar nicht mehr existieren dürfte und umso weniger im
Rahmen einer Demokratie Anwendung finden sollte, wird es auf
diskriminierende Weise gegen die Menschen dieses Volkes
eingesetzt.
Es gibt also ganz offensichtlich eine tiefe Kluft zwischen den
international bereits erzielten Errungenschaften in der
Wiederherstellung der Menschenwürde der schwächsten und
am stärksten ausgegrenzten Mitglieder der chilenischen
Gesellschaft, und der Realität auf nationaler Ebene, wo
zwanzig Jahre nach dem Ende der Diktatur noch immer kein
zufriedenstellendes Niveau an politischem und gesellschaftlichem
Pluralismus erreicht werden konnte. Dieser Gegensatz zwischen dem
internationalen und dem innerstaatlichen Standard zeigt sich
besonders stark im Zusammenhang mit dem Recht auf Konsultation
und Beteiligung. Besteht das Problem vielleicht darin, dass die
im Internationalen Recht festgelegten Normen zu hoch gegriffen
sind, um auf nationaler Ebene umsetzbar zu sein? Die Regierenden
in Chile, die das Konsultationsrecht mit Verabschiedung von
Dekret Nr. 124 des MIDEPLAN (Planungsministerium) auf nationaler
Ebene umsetzten und dabei dieses Recht grob verzerrten, scheinen
diese Annahme zu bestätigen [6].
Einerseits könnte man also annehmen, dass es für einen
Staat, der nicht in der Lage ist, grundlegende Rechte für
den Einzelnen, wie die Gleichheit vor dem Gesetz oder die
Nichtdiskriminierung zu garantieren, zu früh ist,
Kollektivrechte umsetzen zu wollen, wie das Recht auf Land oder
auf politische Beteiligung. Wenn man sich aber vor Augen
hält, dass Menschenrechte unteilbar, universal und
untrennbar sind, muss korrekterweise daraus geschlossen werden,
dass es ebenso wichtig ist, damit zu beginnen, Kollektivrechte
(wie jenes auf das kollektive Landeigentum, das im Fall der Awas
Tingni 2001 vom Interamerikanischen Gerichtshof für
Menschenrechte gewährt wurde) anzuerkennen wie den
Verletzungen der individuellen Rechte ein Ende zu setzen. Diese
Anerkennung der kollektiven Rechte ist für indigene
Völker von umso größerer Bedeutung, als zum
Beispiel ein kollektives Landrecht Voraussetzung für die
Sicherstellung anderer Grundrechte ist, wie das Recht auf
Würde oder die Aufrechterhaltung ihrer Kultur,
beziehungsweise wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte.
Bei ihrer Umsetzung in nationales Recht kollidierten die
Bestimmungen aus dem internationalen Recht mit dem neoliberalen
Wirtschaftssystem, das Chile unter der Diktatur von Augusto
Pinochet (1973-1989) gewaltsam aufgezwungen wurde. Rechte
für indigene Völker stellten bei die Verbreitung dieses
Wirtschaftssystems, das auf der Ausbeutung der in den indigenen
Territorien im Norden und Süden Chiles in großen
Mengen vorkommenden natürlichen Rohstoffe des Landes
aufbaut, ein Hindernis dar. Der Bergbausektor drängte in den
folgenden Jahrzehnten auf eine rasche Expansion, gegen den Willen
und auf dem Rücken des Volkes der Aymara. Gleichzeitig
bedrohten und verletzten sowohl Holzverarbeitungs- und
Fischereibetriebe, als auch Wasserkraftwerke
regelmäßig die Rechte des Mapuche-Volkes im Süden
des Landes.
Der daraus resultierende Konflikt wurde durch die mächtigen
Konzerne, die das Monopol auf die Nutzung der natürlichen
Ressoucen in Chile halten, noch zusätzlich verstärkt.
Im Bergbau kontrollieren die beiden Familienclans Falabella und
Lucsic enorme Vermögen, während die Familien Matte und
Angelini neben beträchtlichen Beteiligungen im Energiesektor
auch die Holzwirtschaft und die Zelluloseproduktion dominieren.
Diese Familien bilden eine Wirtschaftselite für sich, die
großen Einfluss auf die Politik ausübt. Ihre
wirtschaftliche Macht erlaubte es ihnen in der Vergangenheit, die
politischen Parteien so weit zu beeinflussen, dass sie den
Ausgang von Entscheidungsprozessen, die ihre Interessen betrafen,
in ihrem Sinne lenken konnten.
In mehreren Fällen konnte das internationale Recht dennoch
Einfluss auf die chilenische Rechtssprechung nehmen, vor allen an
regionalen Berufungsgerichten. Die Bestimmungen der Konvention
169 wurden von den Berufungsgerichten in Concepción,
Temuco, Valdivia und Puerto Montt erfolgreich umgesetzt. Diese
vier Gerichte sind mit der Situation der Mapuche am ehesten
vertraut, denn ein Großteil der ländlichen
Mapuche-Bevölkerung lebt in diesen Regionen im Süden
des Landes. Einige der an den Berufungsgerichten entschiedenen
Fälle bedeuteten für die indigenen Völker in Chile
einen großen Erfolg, besonders im Hinblick auf das
Konsultationsrecht, das im internationalen Recht gemeinsam mit
dem Recht auf Land, natürliche Ressourcen und
Investitionsprojekte in indigenen Gebieten festgelegt
wurde.
Bis zum heutigen Tag (den 30. September 2011) endeten sieben von
dreizehn an den Berufungsgerichten verhandelten Fälle im
Zusammenhang mit dem Konsultationsrecht zu Ungunsten der
indigenen Völker.
Vor dem Obersten Gerichtshof ist die Lage noch bedenklicher. Es
könnte der Eindruck entstehen, dass diese Behörde, die
vermeintliche Verkörperung der Unparteilichkeit, es hier mit
einem schwierigen Fall der "Justizschizophrenie" zu tun haben
müsse [7]. Der Fall "Palguin" (Juni 2010),
bei dem der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts
von Temuco (Januar 2010) kippte, obwohl sich letzteres in
völligem Einklang mit den internationalen Standards zum
Konsultationsrecht indigener Völker verhalten hatte, stellt
wohl den absurdesten Fall dar. Ein anderer Fall, der Bekanntheit
erlangt hat, ist jener des Abwasserkanals der Zellstofffabrik
Arauco in Mehuín (der Fall "Celco"), der im Dezember 2010
mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs endete. Darin
bestätigte dieser die Entscheidung des
Berufungsgerichtshofes von Valdivia, der gegen den Willen der
Mapuchegemeinde von Lafkenche, in der Gegend von Mississippi, den
Bau einer ins Meer führenden Abwasserleitung genehmigte. Es
war anzunehmen, dass diese Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofes große Vorbildwirkung auf die nachfolgenden
Fälle an den regionalen Berufungsgerichten haben
würden, wie zum Beispiel den Fall des Wasserkraftwerkes von
"Cayucupil" (Dezember 2010), den des Flughafens von Temuco
(Januar 2011), den des Bergbauprojekts "Catanave" im Laucapark
(März 2011), den der fahrenden Händler von Temuco (fast
ausschließlich Ureinwohner) gegen die Stadtgemeinde und den
Fall des Rates der Atacamavölker im Zusammenhang mit dem
Regulierungsplan von San Pedro de Atacama (auch wenn letzterer
Fall zugunsten des Rechts auf Anhörung indigener Völker
zu Ende ging). Die Inkohärenz in der Vorgehensweise des
Obersten Gerichtshofes stellt jedenfalls keine Vorbildfunktion
dar und dienst den Berufungsgerichten nicht als
nachahmungswürdiges Beispiel.
Die aktuelle Gesetzeslage in Chile schafft keine guten
Voraussetzungen für die Anerkennung und Umsetzung indigener
Rechte. So stießen die auf internationaler Ebene
ausgearbeiteten Standards auch bei den chilenischen Behörden
auf zahlreiche Hürden, denn durch die fehlende Bereitschaft,
die internationalen Verpflichtungen freiwillig umzusetzen, nahmen
sie den indigenen Völkern die Möglichkeit, daraus einen
konkreten Nutzen zu ziehen.
Das größte rechtliche Hindernis ist ein ganz
grundsätzliches: Seit dem Übereinkommen von Nueva
Imperial (1989) sieht die Verfassung keine Anerkennung von
indigenen Völkern und deren Rechte vor. Jedoch nach so
vielen Jahren der Diskussionen um eine solche
verfassungsrechtliche Anerkennung, und nach zahlreichen
gescheiterten oder wegen Uneinigkeit zu den Akten gelegten
Reformversuchen, ziehen es einige Beobachter aus den Reihen der
Indigenen vor, dass einer formelle Anerkennung fehlt, bevor ein
Paragraf mit einer verstümmelten und verzerrten Version der
Indigenenrechte verabschiedet wird. Die Verabschiedung eines
formellen Anerkennungsparagrafen, der jedoch die Position der
Regierung reflektiert und darüber hinaus ohne die Mitsprache
der indigenen Völker formuliert wurde (wie es beim letzten
Reformvorschlag der Fall war), birgt das Risiko, in einer
Definition gefangen zu sein, die den nachfolgenden Generationen
die Geltendmachung von Ansprüchen verwehrt. Angesichts der
Schwierigkeit, einen Reformvorschlag zu entwickeln, der sowohl
Kongress als auch indigene Völker zufriedenstellt,
läuft die Diskussion immer wieder auf Sand, obwohl die
verschiedenen Regierungen das Thema der Verfassungsreform immer
wieder aufrollen, um zu betonen, dass sie nicht auf die
Ureinwohnerfrage vergessen haben. Abgesehen von dieser
Gesetzeslücke stellen auch die bereits geschaffenen
innerstaatlichen Instrumente zur Umsetzung von Verpflichtungen,
die der Staat auf internationaler Ebene eingegangen ist, ein
Problem dar: Die Rede ist vom Indigenengesetz Nr. 19.253 aus 1993
und dem Dekret Nr. 124 des MIDEPLAN, die zu einer regelrechten
Verzerrung der in Konvention 169 enthaltenen Rechte geführt
haben.
Haupthindernis ist jedoch der fehlende politische Wille, indigene
Völker zu Fragen, die sie direkt betreffen, verpflichtend zu
konsultieren. Dies spiegelt sich auch in Dekret Nr. 124 des
MIDEPLAN wider, das das Konsultationsrecht in Chile, vor allem in
Hinblick auf Verwaltungsakte, regelrecht verstümmelt. Das
besagte Dekret nimmt wichtige Staatsorgane von der
Konsultationspflicht aus (wie zum Beispiel Gemeinden und
staatliche Betriebe), obwohl diese regelmäßig mit
indigenen Völkern zu tun haben. Es verschont auch
Investitionsprojekte, die den Hauptgrund für die
Unzufriedenheit unter den Urvölkern darstellen. Im Fall der
Investitionsprojekte wird die Konsultationspflicht als freiwillig
erachtet und auf branchenspezifische Reglements wie das SEIA
(System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit)
abgewälzt. Die Reform der SEIA ist unter anderem Gegenstand
jener Umfrage, die 2011 von CONADI zum Thema der indigenen
Institutionen durchgeführt wurde. Im Zusammenhang mit Dekret
124 wird allgemein angemerkt, dass die Oberhäupter der
indigenen Völker im Zuge ihrer Zusammenkunft am 2. und 3.
Mai 2011 auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, das Dekret
abzuändern und eine Bestimmung zu formulieren, die den
internationalen Standards entspricht. Weitere große
Hindernisse von Regierungsseite entstehen unter anderem durch den
unzureichenden Schutz, den der FTAI (Fond für Land und
Wasser der indigenen Völker) für das Recht auf Land
gewährleistet.
Auch auf juristischer Ebene sieht sich der Schutz der
individuellen Indigenenrechte mit großen Hindernissen
konfrontiert, vor allem wenn es um Nicht-Diskriminierung und
Gleichbehandlung vor dem Gesetz geht. Die Anwendung des
Anti-Terrorismus-Gesetzes auf Angehörige der
Mapuche-Minderheit, denen vor den chilenischen Gerichten der
Prozess gemacht wurde, stellt zweifellos das größte
Problem dar. Der Einsatz des besagten Gesetzes auf verschiedene
Führungspersönlichkeiten dieser Minderheit, die wegen
kleinerer Verbrechen wie Brandstiftung (an Gütern wie
Schuppen oder Holzvorräten aus dem Besitz von Firmen oder
Privatpersonen) angeklagt waren, hatte zur Folge, dass der
Konflikt zwischen Mapuche und dem Staat kriminalisiert wurde.
Durch diesen Prozess verschärfte sich die diskriminierende
Behandlung der Angehörigen dieses Volkes aufgrund ihrer
ethnischen Zugehörigkeit noch weiter und führte zu
präventiven Inhaftierungen, doppelten Gerichtsprozessen (der
Person wird sowohl vor einem Zivilgericht als auch vor einem
Militärgericht der Prozess gemacht) und der Verurteilung zu
sehr viel höheren Strafen, als korrekterweise vom
Strafgesetz vorgesehen wären. Glücklicherweise blieb
die von der Justiz begangene Diskriminierung nicht unbeobachtet:
Im Februar 2011 beklagte die Interamerikanische
Menschenrechtskommission in einem Bericht die mangelnde
Gleichbehandlung einiger Mapuche-Häuptlinge vonseiten der
chilenischen Gerichte, während gegenwärtig der
Interamerikanische Gerichtshof in erster Instanz über das
Vorgehen der chilenischen Gerichte in den analysierten
Fällen urteilt.
Ein Großteil der chilenischen Bevölkerung empfindet
im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Staat und den Mapuche
große Verunsicherung. Möglicherweise steht diese
Reaktion, die mit einer Art Befremdung zu vergleichen ist, in
Verbindung mit der problematischen, ja beinahe traumatischen
Beziehung der Chilenen zu ihrer Identität und ihren
historischen Wurzeln. Im Allgemeinen bringt die Bevölkerung
im Süden des Landes, wo ein Großteil der
Mapuche-Bevölkerung lebt, mehr Verständnis für die
Anliegen und die Lebensumstände dieser Menschen auf. Dieses
größere Verständnis spiegelt sich in
Freisprüchen bei Indigenenprozessen an den Gerichten von
Concepción, Valdivia, Temuco und Puerto Montt wider.
Warum fühlen viele Chilenen eine Befremdung gegenüber
dem Konflikt zwischen dem Staat Chile, dem Mapuche-Volk und den
Unternehmen, die im Süden des Landes die Rohstoffe
ausbeuten? Die Massenmedien haben diesen Konflikt
beträchtlich beeinflusst: Nachrichten von Angriffen auf
Privateigentum von Menschen oder Unternehmen (z. B. Lagerhallen,
Holzlager, Häuser oder Lastwagen), teilweise von Mitgliedern
der Mapuche angezettelt, haben die nicht-indigene
Bevölkerung in Chile verunsichert und im Hinblick auf die
Anliegen und Rechte der Mapuche Verwirrung gestiftet. So entsteht
eine kulturelle Kluft, die bald nicht mehr zu schließen
sein wird. [8] Vor allem haben die Medien den
Begriff "Mapuche-Konflikt" geprägt, der dazu verleitet zu
vergessen, dass zu einem Konflikt immer mehr als eine Partei
gehört.
Die Gesellschaft in Chile wird von schwerwiegenden sozialen,
wirtschaftlichen und politischen Konflikten gespalten. In derart
geteilten Gesellschaften spielen nationalistische Themen stets
eine große Rolle, und auch in Chile wurden (und werden) sie
von Politikern oft eingesetzt, um mithilfe von Uniformität
Zusammenhalt zu schaffen. Das Ergebnis ist natürlich
illusorisch. Wenn Chile die Vielfalt weiterhin als ein Problem
anstatt als eine Bereicherung betrachtet, werden sich die
Konflikte mit den indigenen Völkern immer weiter
fortpflanzen.
Es ist anzunehmen, dass die militanten Vertreter der indigenen
Bewegung weiterhin Widerstand leisten und sich nicht als Chilenen
betrachten werden, solange sie vor den chilenischen Gerichten
nicht gleich wie jeder andere Bürger behandelt werden und
ihnen nicht jene Rechte zuerkannt werden, die ihnen als Mitglied
eines indigenen Volkes zustehen. Die rechtlichen Mittel, die der
Staat Chile im Zusammenhang mit Indigenenrechten geschaffen hat,
hatten nicht die gewünschten Auswirkungen. Einerseits
scheint es, dass die Regierenden nicht bereit sind, sich für
den Respekt und die Wahrung der Vielfalt einzusetzen. Zum anderen
scheint die Indigenenproblematik auch bei der Bevölkerung
keinen großen Rückhalt zu finden.
Trotz dieser "Unreife" und dem dargelegten Pluralismusdefizit
innerhalb der chilenischen Demokratie, konnte man in den
vergangenen Jahren die Entstehung von Jugendbewegungen
beobachten, die sich sowohl aus indigenen als auch
nicht-indigenen Studenten zusammensetzen und sich immer
stärker für die Sache der Urvölker einsetzen.
Wichtige Faktoren in dieser Entwicklung sind zweifellos der
verbesserte Bildungszugang für junge Angehörige der
Indigenenvölker, der größere Einfluss, den
weltweite Menschenrechtsbewegungen für diese Völker
ausüben und die immer regeren Kontakte mit der
internationalen Zivilbevölkerung.
Zurzeit wird in Chile mit zweierlei Maß gemessen:
Einerseits erklärte der Staat Chile seine Bereitschaft, die
Indigenenrechte anzuerkennen, indem er die Konvention 169 der ILO
(2008) ratifizierte und im Rahmen der UNO-Generalversammlung der
Erklärung über die Rechte von indigenen Völkern
zustimmte (2007). Andererseits wurden, sobald diese
internationalen Verpflichtungen eingegangen waren, die
Spielregeln geändert. Letztendlich wurden sowohl die
Bedeutung, als auch der Nutzen dieser internationalen Instrumente
ausgehöhlt, während der Staat weiterhin eine Politik
verfolgte, die zu Assimilierung, Diskriminierung, Ausgrenzung und
Ungleichheit führt.
Im Verlauf des Jahres 2011 entstanden in Chile zwei
Massenbewegungen, einerseits aus Umweltschützern gegen den
Bau von Hidroaysén (einem Großprojekt, bei dem an
einem unberührten Fluss im chilenischen Teil Patagoniens
fünf riesige Dämme gebaut werden sollen) und für
den Erhalt eines kostenlosen, qualitativen Bildungssystems. Beide
Bewegungen lassen auf baldige, weitreichende Veränderungen
hoffen. Doch so wünschenswert sie auch sind, werden sie wohl
kaum Einfluss auf die Situation der indigenen Völker
haben.
(1) Jorge Contesse S., "The rebel democracy: a look into the
relationship between the Mapuche and the Chilean State", 26
Chicano-Latino L. Rev 2006: 131.
(2) Rhona K.M. Smith, "Textbook on international human rights",
4th edition. Oxford University Press (2010): 150.
(3) Jorge Contesse S., Op.cit.: 135.
(4) Dieses Recht bezieht sich darauf, dass jedes Volk frei
bestimmen kann, wie und von wem es regiert werden möchte,
und worin die Prioritäten seiner wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Entwicklung liegen. Für weiterführende
Informationen zu diesem Thema siehe Anaya, James,
"Self-determination. A Foundational Principle", in "Indigenous
Peoples in International Law", Oxford University Press
(1996).
(5) Das Ureinwohnergesetz spricht in Artikel 1 nicht von
"indigenen Völkern" sondern "indigenen Gruppierungen" und
"Ethnien".
(6) Artikel 6 und 7 der ILO-Konvention 169 beinhalten das Recht
auf Konsultation bzw. das Recht auf Beteiligung.
(7) Alexandra Tomaselli, "Reformas Legales y derechos
indígenas en Chile. Qué tal estamos con el Convenio
169 OIT?" Im Rahmen des XIV Treffens der Spanischen
Lateinamerikanisten, 15. - 18. September 2010 in Santiago de
Compostela präsentiertes Paper, persönlich zur
Verfügung gestellt durch die Verfasserin (atomaselli@eurac.edu).
(8) Alexandra Tomaselli, "The Mapuche Resolve",
veröffentlicht in Academia 47 (2008): 14. Online abrufbar
unter:
http://webfolder.eurac.edu/EURAC/Publications/Academia/ACADEMIA-online/ACADEMIA-47/Academia-47.pdf.
Bücher
- Anaya, James, "Self-determination. Foundational Principle", en
"Indigenous Peoples in International Law", Oxford University
Press, Oxford, 1996.
- Clavero, Bartolomè, "Reconocimiento Mapu-Che de Chile:
Tratado ante Constituciòn", in "Geografía
Jurídica de América Latina: Pueblos
Indígenas entre Constituciones Ladinas": www.derecho.us.es/clavero/geografia.pdf
- Smith, Rhona K.M., "Textbook on international human rights",
Oxford University Press, Oxford, 4. Ed., 2010.
- Willemsen Dìaz, Augusto, "How Indigenous Peoples' Rights
Reached the UN". In "Making the Declaration Work", published by
Claire Charters and Rodolfo Stavenhagen, 2010:
www.iwgia.org/graphics/Synkron-Library/Documents/publications/Downloadpublications/Books/Making
the Declaration Work.pdf
Elektronische Publikationen
- Contesse S., Jorge, "The rebel democracy: a look into the
relationship between the Mapuche and the Chilean State", 26
Chicano-Latino L. Rev, 2006.
- Tomaselli, Alexandra, "The Mapuche Resolve", publicado en
Academia 47 (2008): 14. Verfügbar unter:
http://webfolder.eurac.edu/EURAC/Publications/Academia/ACADEMIA-online/ACADEMIA-47/Academia-47.pdf
Andere elektronische Dokumenten
- Aquevedo, Eduardo, "Chile: los 10 principales grupos
economicos". Verfügbar unter:
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- Seguel, Alfredo,"El Poder Factico de las Empresas Forestales en
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Vedi anche in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110513ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101005ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100812de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100714de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100209de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/mapuche07-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/mapuche-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/lota2003.html
in www: www.mapuexpress.net | www.azkintuwe.org | www.observatorio.cl | www.mapuche.info | www.ilo.org/ilolex/cgi-lex/convde.pl?C169