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Chile / Mapuche

Politische Gefangene treten in Hungerstreik und fordern gerechte Prozesse und das Ende der Anwendung des Anti-Terror-Gesetzes

Bozen, 14. Juli 2010

Friedlicher Mapuche-Protestmarsch in Santiago, Chile, 13.5.2006. Friedlicher Mapuche-Protestmarsch in Santiago, Chile, 13.5.2006.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist sehr besorgt um die möglichen gesundheitlichen Folgen des Hungerstreiks der politischen Gefangenen der Mapuche in den Gefängnissen von Concepción und Temuco im südlichen Chile. Seit Montag, den 12. Juli haben über 20 Mapuche einen unbefristeten Hungerstreik begonnen, mit dem sie das Ende der Anwendung des Anti-Terror-Gesetzes (Gesetz 18.314) aus der Zeit der Militärdiktatur, das Ende der doppelten Prozesse (sowohl nach militärischer als auch ziviler Rechtssprechung) für das gleiche Vergehen und das Ende der Anklagen durch anonyme Zeugen fordern Sie protestieren auch gegen Folter, die mit Gewalt erzwungenen Geständnisse, die maßlose Anwendung der Untersuchungshaft und fordern die Entmilitarisierung der Mapuche-Gemeinschaften und Regionen.

Laut der Chilenischen Ethischen Kommission (CECT) gibt es in Chile zur Zeit 57 politische Mapuche-Häftlinge (darunter zwei Minderjährige), wenn man aber die Mapuche in Untersuchungshaft dazu zählt, so steigt die Zahl der politischen Häftlinge auf 96. Dieselbe Kommission hat auch die massive Anwendung von Folter gegen Mapuche dokumentiert.

Obwohl Chile 2005 vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Anwendung der militärischen Rechtssprechung gegen Zivilpersonen verurteilt wurde, sind zur Zeit sieben bereits inhaftierte Mapuche wegen dem selben angeblichen Vergehen unter zweifachen Prozess, einem nach militärischer Rechtssprechung und einem nach ziviler Rechtssprechung. Die angeklagten Mapuche werden ausserdem noch immer nach den aus der Zeit der Militärdiktatur erlassenen Anti-Terror-Gesetz beurteilt obwohl sich verschiedene Gremien der vereinten Nationen klar gegen die Anwendung des Gesetztes in Fragen, die mit sozialen Forderungen verbunden sind, ausgesprochen haben.

Die Mapuche-Häftlinge in Hungerstreik fordern ausserdem gerechte Prozesse ohne den gebrauch von anonymen Zeugen, deren Identität den Angeklagten und deren Anwälten geheim gehalten wird, sodass diese keine Möglichkeit haben, die Glaubwürdigkeit der Zeugen und deren Aussagen zu überprüfen. Auch die Praxis der Untersuchungshaft, die es dank der andauernden Verschiebung der Prozesse ermöglicht, Angeklagte auch bis zu zwei Jahren ohne Prozess im Gefängnis festzuhalten, ist in Chile, wie auch der Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte hervorhebt, keine Ausnahmemassnahme sondern gewöhnliche Praxis, auch ohne dass diese notwendig wäre.

Die Gesellschaft f bedrohte Völker (GfbV) unterstützt die Forderungen der hungerstreikenden Mapuche-Häftlinge und fordert von der chilenischen Regierung des Präsidenten Sebastián Piñera, dass seine Regierung endlich die Internationale Konvention ILO 169 korrekt und bedingungslos anwendet, so wie auch die Allgemeine Erklärung der Rechte Indigener Völker der Vereinten Nationen, dass die Empfehlungen der UN-Sonderbeauftragten zu den Rechten Indigener Völker Rodolfo Stavenhagen und James Anaya beachtet werden und dass die aus den Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgehenden Prinzipien respektiert werden.