Bozen, Göttingen, 8. Juni 2004
Die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) hat am Freitag entschiedenere
Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft zum Stopp
des Völkermords in Darfur im Westsudan gefordert. Der
Weltsicherheitsrat müsse den Sudan als "Aggressor" und
Hauptverantwortlichen für die schweren
Menschenrechtsverletzungen verurteilen und friedenssichernde
Maßnahmen beschließen. Gemäß Kapitel VII
der Charta der Vereinten Nationen könnten daraufhin
Sanktionen verhängt oder der Einsatz von UN-Friedenstruppen
angeordnet werden. "Angesichts der Blockade der humanitären
Hilfe und der unkooperativen Haltung der sudanesischen Regierung
darf sich die internationale Staatengemeinschaft nicht mit
Appellen und neuen humanitären Spenden begnügen,
sondern muss aktiv den Schutz der Zivilbevölkerung
sicherstellen", sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich
Delius.
"Die Sudan-Erklärung der G8-Staaten ist enttäuschend,
da sie die Vereinten Nationen nur unverbindlich auffordert, die
weltweiten Bemühungen zu koordinieren, um ein Massensterben
in Darfur zu verhindern", kritisierte Delius. "Schlichte Appelle
des Weltsicherheitsrates werden jedoch das Regime in Khartum, das
seit 1989 für den Tod von mehr als zwei Millionen Sudanesen
verantwortlich ist, nicht überzeugen." Erst gestern hat der
sudanesische Vizepräsident Ali Osman Taha westlichen Staaten
vorgeworfen, der Krieg in Darfur sei von ihnen
"fabriziert".
Die GfbV warnte davor, zu viele Hoffnungen mit dem nun endlich
mit zweimonatiger Verzögerung beginnenden Einsatz von
Menschenrechtsbeobachtern der Afrikanischen Union zu verbinden.
Denn die Beobachter hätten gemäß dem
Waffenstillstandsabkommen vom 8. April 2004 kein Mandat, um die
Zivilbevölkerung in Darfur aktiv vor
Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die zahlreichen
Berichte von Menschenrechtsorganisationen und UN-Mitarbeitern
über schwerste Menschenrechtsverletzungen würden noch
immer systematisch von den sudanesischen Behörden ignoriert.
Erst gestern hatte ein hoher sudanesischer Regierungsvertreter in
Großbritannien jede Mitverantwortung seiner Regierung
geleugnet.
Vorangegangene Einsätze von Menschenrechtsbeobachtern seien
im Sudan gescheitert, weil die sudanesische Armee sie
systematisch an der Arbeit gehindert habe und ihre kritischen
Berichte folgenlos geblieben seien. Frustriert hätten die
meisten Beobachter daraufhin im Jahr 2003 ihre Arbeit
aufgegeben.