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Europarat / Österreich - Dürftige Minderheitenrechte

Gerüffeltes Wien: Bei der Umsetzung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen ist Österreich in Verzug

Bozen, 2. Februar 2005

Der Europarat hat Österreich auf die Einhaltung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen gedrängt. Besonderen Wert legt der Europarat auf die Verwendung von Minderheitensprachen bei Behörden und Gerichten. Der Rat der Minister im Europarat hatte am 19. Jänner 2005 die bereits seit Juni des vorigen Jahres vorliegenden, aber bis jetzt vertraulichen Empfehlungen eines Expertenkomitees angenommen. Aus der umfangreichen Analyse des Expertenkomitees auf 74 Seiten nennt der Europarat sechs Punkte als vordringlich, die Österreich nach dem Vertrag der Charta einzuhalten hat. Darüberhinaus finden sich in dem Expertenbericht eine Fülle von Anmerkungen, wo Österreich zu einer Klärung oder direkt zu einer Verbesserung der Situation aufgefordert ist. Nur eine Minderzahl von Punkten in dem Vertrag sieht der Europarat als erfüllt an.

Österreich soll dringend die Sprachen des Teils II der Charta (Burgenland-Kroatisch, Roman, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch) fördern und die Bedingungen für den Gebrauch dieser Sprachen im täglichen Leben verbessern. Außerdem soll die Regierung das entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Gebrauch der slowenischen Sprache vor Verwaltungsbehörden in Kärnten ohne Verzögerung eingführen, garantieren, dass der zweisprachige Unterricht an allen relevanten Schulen in Burgenland stattfindet; dass Änderungen am Status der Schulen im slowenischen Sprachbereich den Slowenisch-Unterricht nicht negativ beeinflussen; dass Burgenland-Kroaten, Slowenen und ungarisch-Sprechende ihre Sprache vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden in der Praxis verwenden können und der Umfang der Radiosendungen in Burgenland-Kroatisch und Ungarisch sowie den Umfang der Fernsehsendungen in Burgenland-Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch erhöht wird.

Das Expertenkomitee stuft in seinem Bericht das Volksgruppenzentrum gleichrangig mit der Konferenz der Vorsitzenden und Vorsitzenden-Stellvertreter der Volksgruppenbeiräte ein. Eine der zahlreichen Anmerkungen ist dazu, dass die Mitgliedsbeiträge der Volksgruppenvereine für das Zentrum vom Bundeskanzleramt nicht als förderbare Ausgaben anerkannt werden. Eine interessante Anmerkung in dem Bericht des Expertenkomitees betrifft die Anerkennung der Polen als Volksgruppe. Hier wurde ja ein entsprechender Antrag abgewiesen. Das Expertenkomitee fordert auf, die Verwendung der polnischen Sprache in Österreich zu überprüfen und das Ergebnis dieser Untersuchung in dem nächsten Bericht vorzulegen. Vom 9. bis 12. Dezember 2003 hatte ein Expertenkomitee die Einhaltung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen durch Österreich überprüft. In insgesamt 23 Sitzungsterminen in Klagenfurt und Wien hat die Delegation unter der Leitung des dänischen Höchstrichters John Lundum bei Gesprächen mit Vertretern der anerkannten österreichischen Volksgruppen sowie der Steirischen Slowenen und der Polen, dem Österreichischen Volksgruppenzentrum, des ORF und anderer Medien, Landes- und Bundespolitikern sowie Beamten die Situation der einzelnen Volksgruppen erhoben.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050126ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050124ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050112ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040705de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040701de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040220de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031110de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031110de.html | www.gfbv.it/3dossier/oevz/2005/050112.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/oe-klestil.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/oe-konvent.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/regenbogen.html

* www: http://volksgruppen.orf.at/volksgruppen/hrvati/visti/stories/24358/ | www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/PAGE/K/ZD/Bundesverfassung.pdf | www.kv-roma.at | www.eblul.org | europa.eu.int/futurum/ | www.initiative.minderheiten.at | www.hravtskicentar.at | volksgruppen.orf.at

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