Bozen, 17. Juni 2005
Vor zwei Monaten ist in Italien die
Durchführungsverordnung zum sogenannten Bossi-Fini-Gesetz in
Kraft getreten. Das bereits restriktiv angelegte Gesetz wurde
damit noch verschärft. In Italien gestrandete
Flüchtlinge können um Asyl ansuchen. Die Grenzpolizei
überprüft die Anfragen. In Zweifelsfällen werden
Flüchtlinge in sogenannte Identifikationszentren eingewiesen
und "kaserniert". Sie erhalten keine Aufenthaltsgenehmigung.
Verlassen Flüchtlinge ohne Erlaubnis diese Zentren, wird der
Asylantrag annulliert. Dies ist ein Verstoß gegen die
EU-Grundrechtecharta, die die Genfer Flüchtlingskonvention
bestätigte aber auch die Freizügigkeit für
Flüchtlinge. Die Internierung in diesen
Identifikationszentren verletzt die Menschenwürde. Das
US-Komitee für Flüchtlinge wie auch Amnesty
international kritisieren diese Zentren als "Lagerhaltung".
Künftig übernehmen sieben Gebietskommissionen die
bisherige Aufgabe der zentralen Asylkommission in Rom. Für
die Region Trentino-Südtirol ist Gorizia zuständig.
Innerhalb eines Monats müssen die Asylverfahren abgewickelt
werden. Dies kommt zwar der Bürokratie zugute, nicht aber
Flüchtlingen, die meist vor Gewalt flüchten,
Vertriebene sind oder Opfer von Kriegen. Die knapp bemessene Zeit
reicht nicht aus, die Fluchtursachen zu recherchieren. Lehnt die
Gebietskommission zweimal den Asylantrag ab, kann sich der
Flüchtling mit einem Rekurs an ein Zivilgericht wenden. In
der Zwischenzeit muß der Flüchtling aber Italien
verlassen. Eine zynische Regelung. Wohin wird der Flüchtling
ausgewiesen?
Von den 10.000 Flüchtlingen, die jährlich in Italien um
Asyl ansuchen, dürfen 3000 auf italienischem Staatsgebiet
bleiben. Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben der
Zentralkommission 9019 Entscheidungen gefällt. Von diesen
wurden nur 781 als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Konvention anerkannt. 2350 Personen erhielten zwar nicht die
Anerkennung, dennoch einen indirekten Schutz durch die Empfehlung
an die zuständige Quästur, eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen
auszustellen. Offensichtlich will die Regierung das Problem
kleinreden. Fakt ist, daß die Zahl der Flüchtlinge
weltweit um eine weitere Million auf 11 Millionen angestiegen
ist. Die größte Flüchtlingsbewegung ermittelte
die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR in der sudanesischen
Region Darfur.
In Südtirol wurden im Vorjahr von der
Caritas-Flüchtlingsberatungsstelle mit Hilfe des Landes 440
Menschen betreut. Bei den Asylantragstellern handelt es sich um
Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen
ihrer Nationalität, Religion, Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung ihr Heimatland verlassen müssen. Die
Hilfesuchenden stammten vorwiegend aus dem Kosovo, der
Türkei, dem Irak und aus Mazedonien. Unter ihnen befanden
sich auch Angehörige ethnischer Minderheiten, wie jene der
Roma und der Kurden. Die derzeit einzige öffentliche
Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen "Gorio"-Kaserne am
Bozner Boden mit 45 Plätzen für Asylantragsteller
muß mit entsprechenden Einrichtungen in weiteren
Städten ergänzt werden. Löblich sind die einzelnen
Projekte wie etwa die außerschulische Betreuung der
Flüchtlingskinder.