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Kriegsverbrecherin Biljana Plavsic fordert vorzeitige Entlassung

Gesellschaft für bedrohte Völker protestiert und appelliert an Justizministerium und Regierung Schwedens

Bozen, Sarajevo, 28. August 2008

Bosnische Flüchtlinge. Bosnische Flüchtlinge.

In Bezug auf die Forderung von Biljana Plavsic für eine vorzeitige Entlassung aus dem schwedischen Gefängnis, in dem sie ihre 11-jährige Haftstrafe für Kriegsverbrechen in Bosnien nach dem Urteil des Internationalen Haager Tribunals (ICTY) abbüsst, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker - Bosnien und Herzegowina an das Justizministerium und an die Regierung Schwedens appelliert, der Forderung nicht nachzugeben.

Biljana Plavsic war Präsidentin der bosnischen Serben und hat dem Establishment von Karadzic angehört, der ebenfalls vom Internationalen Gerichtshof für Kriegsverbrechen für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag wegen Völkermordverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurde. Nachdem Plavsic im Jahre 2002 ihre Verantwortung für Massenmorde, Massenvergewaltigungen und -Vertreibungen, Deportationen in Konzentrationslager und die Zerstörung von Städten und Dörfern gestanden hat, wurde sie im Februar 2003 vom Haager Tribunal zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt. Ihr Geständnis für die begangenen Verbrechen hat bei Tausenden der überlebenden Opfer und Familien der Ermordeten die Hoffnung und Erwartung auf eine zufriedenstellende Gerechtigkeit. Das schändliche Urteil von 11 Jahren Haft wurde den Erwartungen jedoch nicht gerecht und die Glaubwürdigkeit des Tribunals ist bei den Opfern gesunken.

Die Forderung von Biljana Plavsic auf Begnadigung empfindet die Gesellschaft für bedrohte Völker als skandalös, denn sie ist schon mit der im Urteil ausgesprochenen Haftstrafe von 11 Jahren für die schwersten Verbrechen seit Ende des Zweiten Weltkrieges begnadigt worden. Deshalb fordert die GfbV Bosnien und Herzegowina vom Justizministerium und der Regierung des Königreichs Schweden, ihre Forderung auf Begnadigung und vorzeitige Freilassung zurück zu weisen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080722de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080611ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080429ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2007/071108de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070226de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060311de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060310bde.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060310bde.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060224ade.html | www.gfbv.it/3dossier/bosnia/indexbih.html > [ IT ]

* www: www.sueddeutsche.de/,tt2m3/ausland/artikel/722/187128/ | www.un.org/icty/ | www.iccnow.org | www.ohr.int

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