Bozen, Sarajevo, 28. August 2008
Bosnische Flüchtlinge.
In Bezug auf die Forderung von Biljana Plavsic für eine
vorzeitige Entlassung aus dem schwedischen Gefängnis, in dem
sie ihre 11-jährige Haftstrafe für Kriegsverbrechen in
Bosnien nach dem Urteil des Internationalen Haager Tribunals
(ICTY) abbüsst, hat die Gesellschaft für bedrohte
Völker - Bosnien und Herzegowina an das Justizministerium
und an die Regierung Schwedens appelliert, der Forderung nicht
nachzugeben.
Biljana Plavsic war Präsidentin der bosnischen Serben und
hat dem Establishment von Karadzic angehört, der ebenfalls
vom Internationalen Gerichtshof für Kriegsverbrechen
für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag wegen
Völkermordverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
angeklagt wurde. Nachdem Plavsic im Jahre 2002 ihre Verantwortung
für Massenmorde, Massenvergewaltigungen und -Vertreibungen,
Deportationen in Konzentrationslager und die Zerstörung von
Städten und Dörfern gestanden hat, wurde sie im Februar
2003 vom Haager Tribunal zu einer Haftstrafe von 11 Jahren
verurteilt. Ihr Geständnis für die begangenen
Verbrechen hat bei Tausenden der überlebenden Opfer und
Familien der Ermordeten die Hoffnung und Erwartung auf eine
zufriedenstellende Gerechtigkeit. Das schändliche Urteil von
11 Jahren Haft wurde den Erwartungen jedoch nicht gerecht und die
Glaubwürdigkeit des Tribunals ist bei den Opfern
gesunken.
Die Forderung von Biljana Plavsic auf Begnadigung empfindet die
Gesellschaft für bedrohte Völker als skandalös,
denn sie ist schon mit der im Urteil ausgesprochenen Haftstrafe
von 11 Jahren für die schwersten Verbrechen seit Ende des
Zweiten Weltkrieges begnadigt worden. Deshalb fordert die GfbV
Bosnien und Herzegowina vom Justizministerium und der Regierung
des Königreichs Schweden, ihre Forderung auf Begnadigung und
vorzeitige Freilassung zurück zu weisen.