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Bozen, Göttingen, 18. Januar 2011
Die uigurische Stadt Kashgar.
Die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten
Nationen, Navanethem Pillay, soll das Schicksal von 376 Uiguren
klären, die im Jahr 2010 wegen "Verbrechen gegen die
nationale Sicherheit" Chinas verurteilt wurden. Dies forderte die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag.
Zuvor hatte das offizielle Nachrichtenorgan der Kommunistischen
Partei "People's Daily" unter Berufung auf einen Richter am
höchsten Gericht der Region Xinjiang über die hohe Zahl
von anhängigen "Staatsschutz"-Verfahren berichtet.
"Menschenrechtler wussten bislang nur von einem Bruchteil dieser
Verfahren, da die Prozesse geheim geführt werden", sagte der
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Meist werden nicht einmal die
engsten Familienangehörigen über die Prozesse und die
drakonischen Strafen informiert."
"Oft erfahren wir erst nach Monaten von freigelassenen
Mitgefangenen vom Schicksal Verschwundener", berichtete Delius.
So wurde erst am 31. Dezember 2010 bekannt, dass die
19-jährige Uigurin Pezilet Ekber im April 2010 zum Tode
verurteilt worden war. Eine Kommilitonin hatte von dem Urteil
erfahren und in einem Brief darüber informiert. Die
Vollstreckung der Strafe gegen die Studentin wurde für zwei
Jahre ausgesetzt. Heiligabend 2010 war bekannt geworden, dass der
Journalist Memetjan Abdulla acht Monate zuvor zu lebenslanger
Haft verurteilt worden war. Dem 33 Jahre alten Reporter des
staatlichen Rundfunks wurde vorgeworfen, einen Protestaufruf
übersetzt und über einen Internetdienst verbreitet zu
haben.
"Alles deutet darauf hin, dass diese Verfahren nicht
rechtsstaatlichen Standards entsprechen", kritisierte Delius. So
werden regelmäßig engagierte chinesische
Rechtsanwälte eingeschüchtert, um sie an der
juristischen Vertretung von Uiguren zu hindern. Ignorieren die
Anwälte die Drohungen, so wird ihnen oft die Einsicht in die
Prozessakten verwehrt oder zu wenig Zeit eingeräumt, um sich
auf das Gerichtsverfahren vorzubereiten.
Seit den Unruhen im Juli 2009, bei denen mindestens 200
Han-Chinesen und Uiguren starben, arbeitet Chinas Justiz auf
Hochtouren, um Uiguren zur Rechenschaft zu ziehen. "Die meisten
Angeklagten würden in Europa straflos bleiben, da die ihnen
zur Last gelegten Taten in Rechtsstaaten keine Strafdelikte
sind", erklärte Delius. "Doch in Xinjiang genügt es,
Informationen über eine Demonstration an Journalisten
weiterzugeben, um für Jahre hinter Gittern zu verschwinden.
Mit dem weltweiten Krieg gegen den Terror hat dies meist nichts
zu tun. Das ist eine Willkürjustiz, mit der Kritiker im
eigenen Land mundtot gemacht werden sollen."
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101217de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100722de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100705de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100122de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/charta08-tb.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uig-guant.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/mongol/mongolen.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Xinjiang
| www.hrichina.org |
www.uyghurcongress.org |
www.uhrp.org