In: Home > News > China: Tibetern, Uiguren und Falun Gong-Anhängern wird Rechtsschutz verweigert
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Bozen, Göttingen, 22. Juli 2010
Verhaftung eines Falun-Gong-Anhängers.
Führenden Menschenrechtsanwälten in China wurde im
Juli 2010 die alljährlich zu beantragende Zulassung als
Rechtsanwalt verweigert, berichtete die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag. Mindestens sechs
bedeutende Juristen in Peking sind von den Strafmaßnahmen
betroffen und müssen ihre Arbeit einstellen. "Die
Anwälte wurden mundtot gemacht, weil sie sich bereit
erklärt hatten, verhaftete Tibeter, Uiguren, Bittsteller
oder Anhänger der verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong
zu vertreten", sagte der GfbV- Asienreferent Ulrich Delius. "Mit
diesen willkürlich verhängten Berufsverboten wird
verfolgten Angehörigen ethnischer und religiöser
Minderheiten jeder glaubwürdige Rechtsschutz in der
Volksrepublik China verweigert."
Dem Rechtsanwalt Jiang Tianyong von der angesehenen Pekinger
Kanzlei "Globe Law" wurde bereits zum zweiten Mal die Zulassung
versagt. Ihm wurde zur Last gelegt, dass er trotz staatlicher
Einschüchterung die Rechtsvertretung inhaftierter
tibetischer Demonstranten und von verfolgten Falun
Gong-Anhängern übernommen hatte. Außerdem hatte
er sich in einer Anhörung des US-Kongresses kritisch zur
Lage des Rechtswesens in der Volksrepublik
geäußert.
Von dem Berufsverbot betroffen sind auch die Anwälte Wen
Haibo von der Kanzlei "Shunhe Law Firm", Yang Huiwen von der
"Anhui Law Firm", Zhang Lihui von der Kanzlei "G&G" sowie Li
Jinsong und Tong Chaoping. Weitere Anwälte (Li Heping, Li
Jinglin, Li Xiongbing) wurden massiv bedrängt und
während des Zulassungsverfahrens unter Druck gesetzt, keine
"politisch sensiblen" Fälle anzunehmen und Journalisten
Interviews zu verweigern.
Alljährlich müssen alle chinesischen Anwälte in
einem umfassenden Verfahren ab Mai über ihre Arbeit im
zurückliegenden Jahr Rechenschaft ablegen. 2010 wurden ihre
Berichte bis zum 15. Juli von den staatlich kontrollierten
Anwaltsvereinen und dem Justizministerium geprüft. Seit 2008
hat das chinesische Justizministerium drei Verordnungen zur
Prüfung der politischen Zuverlässigkeit von
Rechtsanwälten erlassen, die jede unabhängige
Gewährung von Rechtsschutz für Angeklagte
unmöglich machen.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100720de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100118de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100129de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090929de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090729de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090408de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090327de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090309de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090210de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090127de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090120de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090112de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090105de.html
www.gfbv.it/3dossier/asia/tibet-ud.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/tibet.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Falun_Gong
| http://de.wikipedia.org/wiki/Xinjiang
| www.tchrd.org | www.hrichina.org