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Burmas Präsident droht mit Ausweisung von 800.000 Muslimen

Rassismus gegen Rohingya - Schwerer Rückschlag für Demokratisierung Burmas

Bozen, Göttingen, 12. Juli 2012

Flüchtlinge aus Burma auf der Krankenstation des Flüchtlingslagers in Nu Po, Thailand. Foto: UNHCR / R. Arnold, 2008. Flüchtlinge aus Burma auf der Krankenstation des Flüchtlingslagers in Nu Po, Thailand. Foto: UNHCR / R. Arnold, 2008.

Als "blanken Rassismus" bezeichnet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Drohung von Burmas Staatspräsident Thein Sein, alle 800.000 muslimischen Rohingya aus dem südostasiatischen Land auszuweisen. "Statt zur Versöhnung in dem Vielvölkerstaat aufzurufen, betätigt sich der Präsident als populistischer Brandstifter und schürt weitere ethnisch-religiöse Konflikte. Das ist ein schwerer Rückschlag für die Demokratisierung Burmas", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Donnerstag. "Die internationale Staatengemeinschaft muss Burmas Regierung nun unmissverständlich deutlich machen, dass das Land nicht willkürlich ethnische Gruppen ausgrenzen darf."

Präsident Thein Sein hatte am Donnerstag in einem Gespräch mit dem Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR), Antonio Guterres, gesagt, die 800.000 in Burma lebenden Rohingya könnten nur in ein Drittland auswandern oder sich in ein Flüchtlingslager des UNHCR begeben. "Wir würden sie wegschicken, wenn irgendein Drittland bereit wäre, sie aufzunehmen", hatte er erklärt.

Noch in der vergangenen Woche hatten 31 internationale Nichtregierungsorganisationen - unter ihnen die GfbV - die Regierung Burmas aufgefordert, das umstrittene Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 abzuschaffen, mit dem der Entzug der Staatsbürgerschaft für Rohingya begründet wird. Ein neues Gesetz sollte auf der Basis der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung beruhen, hatten die Menschenrechtsorganisationen gefordert.

Rohingya leben zum Teil seit dem 7. Jahrhundert in Burma. Trotzdem werden ihnen heute Bürgerrechte verwehrt. Die Minderheitenangehörigen werden systematisch als so genannte bengalische Migranten ausgebürgert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.