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Mauretanien

Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Sklaverei-Gegner

Bozen, Göttingen, 21. August 2015

Mauretanien: Menschenrechtler protestieren für Freilassung von Sklaven. Foto: GfbV-Archiv. Mauretanien: Menschenrechtler protestieren für Freilassung von Sklaven. Foto: GfbV-Archiv.

Mit Enttäuschung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Mauretanien reagiert, dass der Träger des Weimarer Menschenrechtspreises und Anti-Sklaverei-Aktivist Biram Dah Abeid und sein Stellvertreter Brahim Bilal Ramdhane eine zweijährige Haftstrafe absitzen müssen, „Für entschiedene Gegner der Sklaverei gibt es keine Gerechtigkeit in Mauretanien. Von einem fairen Gerichtsverfahren konnte bei dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht die Rede sein“, kritisiert der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Die Angeklagte hatten an dem Berufsverfahren aus Protest nicht teilgenommen, weil der Prozess von der Justizbehörde in die Provinzstadt Aleg verlegt worden war, um öffentliche Prozesse zu unterbinden.

Die beiden prominenten Menschenrechtler waren am 15. Januar 2015 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie angeblich an einer Demonstration gegen Sklaverei mitgewirkt hatten und in einer offiziell nicht registrierten Organisation angehörten. Obwohl Biram Dah Abeid wegen seines Engagements gegen Sklaverei in der „Initiative zur Wiederbelebung der Abschaffung“ IRA im Jahr 2013 mit dem Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen ausgezeichnet wurde, verweigern die mauretanischen Behörden der Menschenrechtsorganisation beharrlich die offizielle Anerkennung. Schon 2011 wurde Biram Dah Abeid mit dem Weimarer Menschenrechtspreis geehrt.

Sicherheitskräfte hatten vor der Berufsverhandlung am 20. August das Justizgebäude weiträumig umstellt und abgeschirmt. Journalisten, Vertretern anderer Menschenrechtsorganisationen und rund 200 Unterstützern der IRA wurde der Zutritt verweigert. Im Vorfeld hatte es bereits massive Proteste der Rechtsanwälte der Verurteilten gegeben. Sie hatten der Justizbehörde vorgeworfen, mit der willkürlichen Verlegung des Prozesses in die abgelegene Provinz öffentliche Proteste und die Teilnahme von Angehörigen und Freunden der Beschuldigten an dem Verfahren verhindern zu wollen.

Die anhaltende Diskussion um das Fortbestehen der Sklaverei schadet dem internationalen Ansehen Mauretaniens. Um Entschlossenheit im Kampf gegen Sklaverei zu demonstrieren, erklärte die Regierung in einem neuen Gesetz im August 2015 die Sklaverei zum „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. „Doch so lange die Gesetze zur Bestrafung von Sklavenhaltern nicht angewandt und Kritiker mundtot gemacht werden, ist Mauretaniens Engagement gegen Sklaverei nicht glaubwürdig.“ Das sehen so auch 980.000 Menschen, die sich innerhalb weniger Tage in einem Avaaz-Appell für die Freilassung der Inhaftierten und für eine Ende der Sklaverei engagiert haben.