In: Home > News > Mauretanien: Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Sklaverei-Gegner
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Bozen, Göttingen, 21. August 2015
Mauretanien: Menschenrechtler protestieren für Freilassung von Sklaven. Foto: GfbV-Archiv.
Mit Enttäuschung hat die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts
in Mauretanien reagiert, dass der Träger des Weimarer
Menschenrechtspreises und Anti-Sklaverei-Aktivist Biram Dah Abeid
und sein Stellvertreter Brahim Bilal Ramdhane eine
zweijährige Haftstrafe absitzen müssen, „Für
entschiedene Gegner der Sklaverei gibt es keine Gerechtigkeit in
Mauretanien. Von einem fairen Gerichtsverfahren konnte bei dem
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht die Rede
sein“, kritisiert der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius.
Die Angeklagte hatten an dem Berufsverfahren aus Protest nicht
teilgenommen, weil der Prozess von der Justizbehörde in die
Provinzstadt Aleg verlegt worden war, um öffentliche
Prozesse zu unterbinden.
Die beiden prominenten Menschenrechtler waren am 15. Januar 2015
zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie
angeblich an einer Demonstration gegen Sklaverei mitgewirkt
hatten und in einer offiziell nicht registrierten Organisation
angehörten. Obwohl Biram Dah Abeid wegen seines Engagements
gegen Sklaverei in der „Initiative zur Wiederbelebung der
Abschaffung“ IRA im Jahr 2013 mit dem Menschenrechtspreis
der Vereinten Nationen ausgezeichnet wurde, verweigern die
mauretanischen Behörden der Menschenrechtsorganisation
beharrlich die offizielle Anerkennung. Schon 2011 wurde Biram Dah
Abeid mit dem Weimarer Menschenrechtspreis geehrt.
Sicherheitskräfte hatten vor der Berufsverhandlung am 20.
August das Justizgebäude weiträumig umstellt und
abgeschirmt. Journalisten, Vertretern anderer
Menschenrechtsorganisationen und rund 200 Unterstützern der
IRA wurde der Zutritt verweigert. Im Vorfeld hatte es bereits
massive Proteste der Rechtsanwälte der Verurteilten gegeben.
Sie hatten der Justizbehörde vorgeworfen, mit der
willkürlichen Verlegung des Prozesses in die abgelegene
Provinz öffentliche Proteste und die Teilnahme von
Angehörigen und Freunden der Beschuldigten an dem Verfahren
verhindern zu wollen.
Die anhaltende Diskussion um das Fortbestehen der Sklaverei
schadet dem internationalen Ansehen Mauretaniens. Um
Entschlossenheit im Kampf gegen Sklaverei zu demonstrieren,
erklärte die Regierung in einem neuen Gesetz im August 2015
die Sklaverei zum „Verbrechen gegen die
Menschlichkeit“. „Doch so lange die Gesetze zur
Bestrafung von Sklavenhaltern nicht angewandt und Kritiker
mundtot gemacht werden, ist Mauretaniens Engagement gegen
Sklaverei nicht glaubwürdig.“ Das sehen so auch
980.000 Menschen, die sich innerhalb weniger Tage in einem
Avaaz-Appell für die Freilassung der Inhaftierten und
für eine Ende der Sklaverei engagiert haben.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2014/141218de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/131206de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120904ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120823de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110823ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110811de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110106de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/harat.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/haratin.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/mauret.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Mauretanien
| www.woz.ch/artikel/2005/nr04/international/11306.html
| www.sosesclaves.org |
www.onlinereports.ch/2000/Sklaven.htm
|
http://portal.unesco.org/culture/en/files/38496/12480982465Musique_et_danse_chez_les_Haratin_de_Mauritanie_(Fran%E7ais).pdf/Musique%2Bet%2Bdanse%2Bchez%2Bles%2BHaratin%2Bde%2BMauritanie%2B(Fran%E7ais).pdf