Bozen, 28. Juni 2004
An die Stiftung Alexander Langer und die Teilnehmer der "internationalen Sommerschule"
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte
Teilnehmer der Sommerschule
Als Menschenrechtsorganisation (www.gfbv.de und www.gfbv.it) appellieren wir an
Sie, unsere Initiative zugunsten einer
EU-Menschenrechtsbehörde und eines
EU-Menschenrechtskommissars zu unterstützten. Entsprechende
Schreiben erhalten die Abgeordneten des Europaparlaments bei der
konstituierenden Sitzung am 20. Juli. Wir werden die Fraktionen
zudem auffordern, die bedeutsame Arbeit des Europaparlaments in
der Frage der Anerkennung der Minderheiten und auch der
Regionalisierung der EU weiterzuführen.
In der Europäischen Union gibt es mehr als 100 autochthone
Sprachen, die im täglichen Leben verwendet werden. Von
diesen sind 25 offizielle Amtssprachen der EU. Von den mehr als
450 Millionen Bürgern der EU sprechen fast 100 Millionen
eine andere Sprache als die offizielle Staatssprache des
Mitgliedslandes, in dem sie leben; fast jeder siebte
Unions-Bürger gehört einer sprachlichen Minderheit
an.
Unabhängig von der Anerkennung von Minderheitensprachen
durch die Europäische Union ist der nationale juridische
Status unterschiedlich: er reicht von der offiziellen Anerkennung
bis zur völligen Leugnung von sprachlichen Minderheiten auf
dem eigenen Staatsgebiet. In den 25 Mitgliedstaaten wird
zusätzlich zur Staatssprache mindestens eine weitere zweite
Sprache gesprochen. Durch die Förderung dieser Sprachen wird
ein Grundstein für ein mehrsprachiges Europa gelegt.
Die neuen EU-Mitglieder wurden von der EU-Kommission
aufgefordert, noch vor dem Beitritt offene Minderheitenfragen zu
lösen. Ganz im Sinne des Europaparlaments, das seit seinem
Bestehen engagiert in Minderheitenfragen agierte. Ein Grund mehr,
in der EU-Architektur endlich auch den Minderheiten einen
"Freiraum" zuzugestehen.
Wir greifen einen Vorschlag der drei EU-Weisen Athisari, Frowein
und Oreja auf, die nach Amtsantritt der ersten
ÖV-FP-Regierung in Österreich in Menschenrechtsfragen
eine EU-Regelung anregten. Die drei Weisen (siehe:
www.initiative.minderheiten.at/Dokumente/bericht_de.pdf unter
EU-Weisenbericht) sprachen sich dafür aus, innerhalb des
Europäischen Rates eine Menschenrechtsbehörde
anzusiedeln.
Minderheitenvertreter wie die grüne österreichische
Parlamentarierin Terezija Stoisits verlangten einen Kommissar
für Minderheiten, Rudolf Sarközsi vom Kulturverein
österreichischer Roma (www.kv-roma.at) regte nach den
Roma-Protesten in der Slowakei an, einen EU-Roma-Kommissar zu
beauftragen.
Wir drängen das Europaparlament, diesen Wünschen
nachzukommen, sie aufzugreifen. Millionen Angehörige
zählen die Sprachminderheiten in der EU, die russischen
Minderheiten im Baltikum werden - bei Nicht-Umsetzung von
Minderheitenrechten - auch zu einem Problem zwischen der EU und
Russland werden. Die EU sollte handeln, bevor es soweit
kommt.
Fordern Sie mit uns:
- einen Kommissar für Menschen- und Minderheitenrechte im
Europäischen Rat, der auch Sitz und Stimme in der
EU-Kommission hat - wie auch der EU-Außenminister (GASP),
der sowohl im Europäischen Rat als auch in der EU-Kommission
sitzen wird,
- die Zusammenlegung des EU-Minderheitenbüros European
Bureau for lesser used languages (Eblul: www.eblul.org) in Brüssel
mit der EU-Beobachtungsstelle Rassismus in Wien (eumc.eu.int/eumc/index.php)
sowie der Generaldirektion soziale Angelegenheiten (die für
die Überwachung der "Nicht-Diskriminierung" laut
EU-Grundrechtecharta und EU-Verfassung zuständig ist
europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/index_de.htm) zu
einer schlagkräftigen Menschenrechtsbehörde, die mit
dem EU-Ausschuss der Regionen (www.cor.eu.int/de/index.html)
und entsprechenden Abteilungen des Europarates zusammenarbeiten
soll,
- die Menschenrechtsbehörde soll die Umsetzung der
Europäischen Menschenrechtskonvention, der Rahmenkonvention
zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta der Regional-
und Minderheitensprachen der Europarates (www.coe.int/T/d/Menschenrechte)
überwachen.
Herzlichen Dank für die Solidarität