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Bozen, Göttingen, 22. September 2008
Der syrisch-kurdische Menschenrechtler Maschal Tamo.
Dem syrisch-kurdischen Menschenrechtler Maschal Tamo droht
nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker
(GfbV) lebenslange Haft mit Zwangsarbeit. Nach Paragraph 298 des
syrischen Strafgesetzbuches werde ihm diese harte Strafe
auferlegt, wenn das Gericht in Damaskus ihn wegen des angeblichen
Versuchs, einen Bürgerkrieg anzuzetteln, schuldig
spricht.
"Doch diese Vorwürfe, die unserem Gewährsmann jetzt
gemacht werden, sind absurd! Maschal Tamo lehnt jede Form von
Gewalt zur Lösung politischer Fragen kategorisch ab",
erklärte der GfbV-Nahost-Experte Kamal Sido am Montag.
Offenbar solle der mutige Menschenrechtler mundtot gemacht
werden. Der sechsfache Vater berichtete der GfbV
regelmäßig über die Lage der Kurden in Syrien.
Ihm werde jetzt außerdem unterstellt, er habe die
staatliche Autorität und nationale Identität
geschwächt und verletzt und somit den Tatbestand von
Paragraph 285 erfüllt. Maschal Tamo war in der Nacht vom 14.
auf den 15. August 2008 in der Stadt Ain al-Arab im Norden
Syriens von einer Patrouille des syrischen Geheimdienstes
verschleppt worden. Seinen Angehörigen wurde tagelang jede
Auskunft über seinen Verbleib verweigert, sein Privatwagen
wurde beschlagnahmt.
Die GfbV konnte schließlich in Erfahrung bringen, dass der
Menschenrechtler im Gefängnis al-Adra bei Damaskus in einer
Zelle mit Straftätern festgehalten wird. Zuvor hatte die
GfbV Außenminister Frank- Walter Steinmeier und seinen
französischen Amtskollegen Bernard Kouchner sowie alle EU-
bzw. westeuropäischen Botschaften in Damaskus alarmiert und
darum gebeten, sich für Tamo einzusetzen. Außerdem
hatte die Menschenrechtorganisation schriftlich an den syrischen
Präsidenten Al- Assad, seinen Verteidigungs-, Justiz- und
Außenminister appelliert, Tamos Aufenthaltsort bekannt zu
geben und ihn freizulassen. Die Vertreterin der GfbV bei den
Vereinten Nationen hatte sich beim Repräsentanten der
Syrischen Arabischen Republik in New York für seine
Freilassung eingesetzt.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080827ade.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080220de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2007/071106de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/071102de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070312de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070720de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070419de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070320de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070119de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060420de.html
| www.gfbv.it/3dossier/armeni/010720armeni.html
| www.gfbv.it/3dossier/war/gutman-rieff.html#r3
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurtur-de.html
in www: www.kurdistan.de | www.komkar.org | www.hrw.org/doc?t=mideast&c=syria