Bozen, Göttingen, 20. Juli 2007
Noch immer gibt es in der Türkei keine wirklich freien
Wahlen für die bis zu 15 Millionen Angehörige
zählende kurdische Volksgruppe, kritisiert die Gesellschaft
für bedrohte Völker (GfbV). So verhindere nicht nur
eine Zehn-Prozent-Klausel den Einzug kurdischer Parteien ins
türkische Parlament. Prokurdische Kandidaten würden
auch in ihrem Wahlkampf behindert. "Sie werden vielfach
tätlich von Polizei, Gendarmerie, Armee und
Dorfschützern bedroht, zum Beispiel wenn sie zu ihren
potentiellen Wählern sprechen wollen", berichtete die
Menschenrechtsorganisation. Außerdem werde in der Regel
verhindert, dass sie ihre Ansprachen auf Kurdisch halten. Denn
dann müssten sie mit einer Anklage und Haftstrafen
rechnen.
In drei der mehrheitlich von Kurden bewohnten Provinzen - in
Sirnak, Siirt und Hakkari - werde der Wahlkampf durch den dort
verhängten Ausnahmezustand verhindert. Dort könnten
keine Wahlveranstaltungen durchgeführt werden, weil
Versammlungen verboten seien. Durch Manipulationen der
Wahlunterlagen schließlich werde es kurdischen Wählern
fast unmöglich gemacht, ihre Kandidaten auf dem Wahlzettel
zu finden: Es seien künstlich massenweise "unabhängige"
Kandidaten aufgestellt worden, so dass alle Namen auf dem 64 x 18
Zentimeter großen Wahlzettel in winzigen, kaum leserlichen
Buchstaben gedruckt wurden. Füllte der Name jedes Kandidaten
früher eine eigene Spalte mit einer eigenen Farbe, sind die
Namen nun alle in einer Spalte aufgeführt. "Unter den
kurdischen Wahlberechtigten gibt es viele Analphabeten. Auch sie
werden jetzt gezwungen, den Namen ihres Kandidaten zu
suchen."