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Bozen, Göttingen, 29. September 2008
Kurdische Witwen aus dem Barsantal - Foto: F. Memisevic.
Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die
Provinzwahlen im Irak hat die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) am Montag für die Minderheiten eine
Quotenregelung gefordert. "Das neue Wahlgesetz benachteiligt vor
allem die religiösen Gemeinschaften der
Assyrer-Chaldäer- Aramäer, Yeziden, Shabak,
Feili-Kurden, Mandäer und Armenier", kritisierte der
Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, in
Schreiben an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani und
den Präsidenten des autonomen Bundesstaates Kurdistan, Masud
Barzani. "Damit die Minderheiten gerecht vertreten werden
können, müssen für sie Quoten dort eingeführt
werden, wo sie in größerer Zahl leben. Nur so
können sie unabhängig von den Wahlergebnissen in allen
Gremien präsent sein."
Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz
am 24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis
Ende Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen
Wahlen durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen
in Irakisch- Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die
Provinz Kirkuk, deren verwaltungsmäßige
Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad und
der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die
geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren
Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten
Nationen stattfinden.
Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt
hatten, ist die Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor
allem von kurdischer Seite.. So hält Dr. Kamal Kirkuki,
Vize-Präsident des Regionalparlaments Kurdistan und
Beiratsmitglied der dortigen GfbV-Sektion, das Gesetz für
undemokratisch, weil es nicht zulasse, dass zum Beispiel die
Bürger in Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen
Provinzen entscheiden können, wer sie im Provinzrat
vertreten soll. "Das neue Gesetz ist unter massivem Druck der USA
und der Vereinten Nationen zustande gekommen", sagte ein
GfbV-Mitarbeiter in Arbil.
Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine
Quotenlösung, die in die noch nicht verabschiedete
Verfassung des autonomen Bundesstaates im Norden des Landes
aufgenommen werden soll. Darüber hinaus soll für jene
Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden, die sich ethnisch
oder konfessionell von anderen kurdischen Provinzen
unterscheiden.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080915de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080415de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080128de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080125de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070815de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060606de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060821de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050127de.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/yezid-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/iraq/iraq.html
| www.gfbv.it/3dossier/iraq/iraq-ander.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Jesiden
| www.nineveh.com | www.christiansofiraq.com