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Bozen, Göttingen, 29. Januar 2010
Polizei in Tiananmen Platz in Peking.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an
Außenminister Guido Westerwelle appelliert, sich für
eine Aufrechterhaltung des EU-Waffenembargos gegen China
einzusetzen. "Eine Aufhebung des Waffenembargos ist nicht
gerechtfertigt, so lange sich die Menschenrechtslage in China
nicht spürbar bessert", erklärte der GfbV-Asienreferent
Ulrich Delius. Nach den jüngsten drakonischen Urteilen gegen
Dissidenten, Uiguren und Tibeter wäre eine Beendigung der
Sanktionen ein falsches Zeichen. Denn Chinas Regierende
müssten dies als Ermutigung verstehen, weiterhin
willkürlich chinesisches Recht und internationale
Menschenrechtskonventionen zu missachten. Die spanische EU-
Ratspräsidentschaft hatte am Dienstag angekündigt, sie
werde der EU eine Beendigung der Sanktionen vorschlagen.
Die Menschenrechtsorganisation GfbV erinnerte Außenminister
Westerwelle daran, dass er als Oppositionspolitiker ein
entschiedener Gegner einer Aufhebung des Embargos war. "Ziviler
Handel mit China - damit auch Wandel in China - ist richtig. Aber
es ist ein Unterschied, ob man zivilen Handel fördert oder
ein Waffenembargo aufhebt", erklärte Westerwelle in einer
Rede vor dem Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2004. "Es ist
schlechterdings unanständig, wenn sich die deutsche
Bundesregierung einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen durch die Aufhebung des Waffenembargos gegen
China und durch die Missachtung der Menschenrechte erkaufen will.
Das ist ein Kuhhandel. Das hat mit Moral und Ethik nichts mehr zu
tun", sagte der FDP-Politiker damals.
Das Waffenembargo war im Jahr 1989 nach dem Massaker auf dem
Platz des Himmlischen Friedens verhängt worden, dem hunderte
Anhänger der Demokratiebewegung zum Opfer fielen. "Mit einer
Aufhebung der Sanktionen würde die beharrliche Weigerung der
chinesischen Regierung honoriert, Verantwortliche des Blutbades
zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer der Übergriffe zu
rehabilitieren", erklärte Delius. Sogar die Angehörigen
der unschuldig Getöteten würden bis heute
eingeschüchtert. Ihr einziges Verbrechen sei es, dass sie in
aller Öffentlichkeit frei der Ermordeten gedenken
wollten.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100118de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090929de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090729de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090408de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090327de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090309de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090210de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090127de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090120de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090112de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090105de.html
www.gfbv.it/3dossier/asia/tibet-ud.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/tibet.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: www.gao-zhisheng.de | www.fofg.org/act/act_appeal.php?a_id=1
| http://de.wikipedia.org/wiki/Gao_Zhisheng
| www.tchrd.org | www.hrichina.org