Logo


In: Home > News > China: Nach Todesurteilen gegen vier Uiguren. Vereinte Nationen sollen Foltervorwürfe prüfen

Sprachen: DEU | ITA


China: Nach Todesurteilen gegen vier Uiguren

Vereinte Nationen sollen Foltervorwürfe prüfen - Unfaire Gerichtsverfahren gegen Uiguren in China schüren Gewalt

Bozen, Göttingen, 16. September 2011

Landschaft in Xinjiang, Ostturkestan. Foto: GfbV-Archiv. Landschaft in Xinjiang, Ostturkestan. Foto: GfbV-Archiv.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat nach Todesurteilen gegen vier Angehörige der uigurischen Minderheit in China vor neuer Gewalt in der Volksrepublik gewarnt. "Diese unfairen Gerichtsverfahren und willkürlichen Todesurteile werden die Spannungen zwischen Han-Chinesen und Uiguren im Nordwesten Chinas weiter schüren", warnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu Folter, Juan E. Mendez, forderte die Menschenrechtsorganisa-tion auf, Vorwürfen nachzugehen, die Angeklagten seien vor der Gerichtsverhandlung gefoltert worden.

Die vier Uiguren Memetniyaz Tursun, Ablikim Hasan, Muhtar Hasan und Abdugheni Yusup waren am Dienstag von Gerichten in Kashgar und Hotan zum Tode verurteilt worden, weil sie bei Anschlägen in den Städten Kashgar und Hotan im Juli 2011 17 Menschen getötet hätten. Zwei weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen von 19 Jahren verurteilt.

Es sei selbstverständlich dass Chinas Behörden Gewalttaten juristisch ahnden und die Verantwortlichen vor Gericht zur Rechenschaft ziehen müssen, sagte Delius. Dabei müssten jedoch allgemein anerkannte internationale Grundsätze fairer Gerichtsverfahren berücksichtigt werden. "Wenn die Angeklagten, wie im vorliegenden Fall, nur wenige Minuten zur Verfügung haben, um vor dem Prozess mit ihren Rechtsanwälten zusammenzutreffen, und wenn sie darüber hinaus noch über Drohungen und Folter in der Haft berichten, dann ist das Gerichtsverfahren unfair und willkürlich."