In: Home > News > Internationale Gemeinschaft muss humanitäre Versorgung von Rohingya-Flüchtlingen aus Burma sicherstellen
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Bozen, Göttingen, 3. August 2012
Flüchtlinge aus Burma auf der Krankenstation des Flüchtlingslagers in Nu Po, Thailand. Foto: UNHCR / R. Arnold, 2008.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
kritisiert mit aller Schärfe, dass Bangladesch drei
angesehenen internationalen Hilfsorganisationen die
humanitäre Versorgung von Rohingya-Flüchtlingen aus
Burma verboten hat. "Diese Entscheidung ist unmenschlich und wird
die ohnehin unzureichende Versorgung für die politischen
Flüchtlinge aus Burma noch weiter erschweren", erklärte
der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Freitag in
Göttingen. Die GfbV appellierte in dringenden Schreiben an
die für humanitäre Fragen zuständige
stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen,
Valerie Amos, und an den Hochkommissar für Flüchtlinge
der UN, Antonio Guterres, sicherzustellen, dass die muslimischen
Rohingya-Flüchtlinge aus Burma in Bangladesch keine Not
leiden müssen.
Die Behörden Bangladeschs hatten die internationale
Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen", die
französische "Aktion gegen Hunger" und die britischen Helfer
von "Muslimische Hilfe Großbritannien" am Donnerstag
schriftlich aufgefordert, jede humanitäre Hilfe im
Grenzgebiet zu Burma einzustellen. Zur Begründung hieß
es, die Hilfsorganisationen hätten auch Hilfsgüter an
legal nicht registrierte Rohingya verteilt.
Nur rund 29.000 der über 250.000 muslimischen
Flüchtlinge in Bangladesch sind offiziell registriert.
Zehntausende Angehörige dieser Volksgruppe aus Burma leben
illegal im Untergrund, da die Behörden Bangladeschs nicht
bereit sind, ihnen Schutz zu gewähren. Rohingya, die von
Sicherheitskräften Bangladeschs aufgegriffen werden, werden
unverzüglich nach Burma abgeschoben. Dort drohen ihnen wegen
"Republikflucht" ein Jahr Haft und andauernde Diskriminierung bis
hin zu aktiver Verfolgung durch Behörden und
Sicherheitskräfte. Die noch rund 800.000 Rohingya in Burma
wurden zu Staatenlosen gemacht und haben keine Rechte.
"Bangladesch verletzt mit seinem harten Vorgehen gegen schutzlose
Flüchtlinge das Völkerrecht und macht sich zum Pariah
der internationalen Gemeinschaft", sagte Delius. Zwar hat das
Land nicht die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen
unterzeichnet, doch der von Bangladesch mit getragene
"Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte" garantiert freien Zugang zu humanitärer
und gesundheitlicher Versorgung. Dieses Recht darf auch
Flüchtlingen nicht verweigert werden.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120724de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120712de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120208de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/111215de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/111026de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110819de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110617de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110413de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110125de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-1.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/burma/burma-shan-en.html
in www: www.freeburma.org | www.irinnews.org | www.helfenohnegrenzen.org