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Gedenken an Volksaufstand in Tibet (10.3.1959)

Warnung vor neuen Unruhen in Tibet - Chinas Kriminalisierung von Selbstverbrennungen schürt Spannungen

Bozen, Göttingen, 8. März 2013

Mit mehreren Aktionen machte die GfbV im vergangenen Jahr (2012) auf die Menschenrechtssituation in China aufmerksam. Foto: Daniel Matt/GfbV-Archiv. Mit mehreren Aktionen machte die GfbV im vergangenen Jahr (2012) auf die Menschenrechtssituation in China aufmerksam. Foto: Daniel Matt/GfbV-Archiv.

Anlässlich des Jahrestags des Volksaufstands in Tibet vor 54 Jahren (10.3.1959) warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vor neuen Unruhen in Tibet. "Wenn China die Proteste der Tibeter nicht ernst nimmt und nur mit neuer Gewalt reagiert, drohen Tibet sehr schwierige Zeiten", warnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. "Statt Kompromissbereitschaft zu zeigen, reagiert China auf die jüngste Welle von Selbstverbrennungen mit der Kriminalisierung der Selbstmörder sowie ihrer Angehörigen und Freunde." Seit Februar 2009 haben sich 107 Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen Chinas Unterdrückungspolitik selbst verbrannt. Angehörige und Freunde der zu Tode Gekommenen wurden von den Behörden eingeschüchtert, zu Falschaussagen gedrängt oder zu oft langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Trotz zunehmender Kriminalisierung von Angehörigen und Nahestehenden ebbt die Zahl der politisch motivierten Selbstmorde nicht ab. 2013 haben sich bereits elf Tibeter selbst verbrannt. "Die anhaltende Welle von Selbstverbrennungen ist tragisch", erklärte Delius. "Sie zeigt jedoch deutlich, dass es eine politische Lösung für den Tibet-Konflikt geben muss. Auch mit noch mehr Repression und Verfolgung kann Peking es nicht erzwingen, dass die Tibeter die chinesische Unterdrückungspolitik still ertragen."

Erst am 28. Februar 2013 waren drei Tibeter von einem Gericht in Luchu zu Gefängnisstrafen zwischen zehn und fünfzehn Jahren verurteilt worden, weil sie über die Selbstverbrennung von Tsering Namphel am 29. November 2012 berichtet hatten. Der Prozess fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Zu 15 Monaten Haft wurde am 1. März 2013 der 42 Jahre alte Yarphel verurteilt. Er ist der Onkel des 25 Jahre alten Dorjee Lhundup, der sich am 4.November 2012 selbst verbrannte. Dem Onkel wurde vorgeworfen, bei der Beerdigung seines Neffen ein Foto des Toten öffentlich ausgestellt zu haben. Weiteren fünf Tibetern, die Ende Februar 2013 im Osten Tibets festgenommen wurden, drohen langjährige Haftstrafen. Denn die Behörden werfen ihnen vor, Fotos von drei Selbstverbrennungen aufgenommen und ins Ausland versandt zu haben.

Schon am 1. Februar 2013 waren sechs Tibeter zu Freiheitsstrafen bis zu zwölf Jahren verurteilt worden, weil sie den Leichnam eines Selbstmörders den Behörden nicht übergaben. Am 31. Januar 2013 wurde der Tibeter Lobsang Kunchok in einem Schauprozess zum Tode verurteilt (Vollzug der Strafe wurde für zwei Jahre ausgesetzt), weil er acht Tibeter zum Freitod angestiftet haben soll. Fünf dieser vermeintlich acht Selbstmorde haben jedoch tatsächlich niemals stattgefunden. Nach Darstellung der Behörden sollen die Betroffenen nach Rücksprache mit der Polizei ihre Selbsttötungsabsicht wieder aufgegeben haben. Kunchoks Neffe Lobsang Tsering wurde wegen "vorsätzlicher Tötung" zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.