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Burma: Neue Ausschreitungen gegen Muslime

GfbV reicht Beschwerde gegen Geburten-Beschränkung von Muslimen in Burma bei Vereinten Nationen ein

Bozen, Göttingen, 29. Mai 2013

In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013. In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Beschwerde gegen die offizielle Geburten-Beschränkung für Muslime in Burma eingereicht. "Wer Menschen allein aufgrund ihres Glaubens diskriminiert, verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die elementaren Grundlagen der UN-Charta", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. "Burmas Diskriminierung der muslimischen Minderheit ist weltweit einzigartig und grenzt an Apartheid. Sie ist eines Staates nicht würdig, der sich als Rechtsstaat bezeichnet und um internationale Anerkennung bemüht."

Die Behörden Burmas hatten im Bundesstaat Arakan im Mai 2013 verfügt, dass Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit in zwei nördlichen Regionen nur noch zwei Kinder haben dürfen. Der Arakan-Staat ist seit Juni 2012 Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen zwischen buddhistischen Rakhine und muslimischen Rohingya. Burmesische Sicherheitskräfte ergriffen dabei oft Partei für die buddhistische Mehrheitsbevölkerung und verweigerten der Minderheit den Schutz.

Die nun in Burma verordnete "Zwei Kind-Politik" gegenüber einer Minderheit ist weltweit einzigartig, berichtete die GfbV. Zwar beschränkt auch China mit seiner "Ein Kind-Politik" die Entscheidungsmöglichkeiten von Familien, doch von dieser Zwangsmaßnahme sind Tibeter, Uiguren und andere ethnische Minderheiten ausdrücklich ausgenommen. Burma begründet seine Maßnahme mit einem angeblich hohen Bevölkerungszuwachs bei der Minderheit. Doch dieses Argument ist gleich zweimal verwerflich. Einerseits weil damit implizit zugegeben wird, dass man eine ethnisch fundierte Bevölkerungsstruktur verfolgt, was einer schwerwiegenden und gefährlichen Menschenrechtsverletzung gleichkommt, und andereseits weil es keine glaubwürdigen Daten über das Bevölkerungswachstum gibt, noch die Geburtenbeschränkung eine wirksame Methode ist, um eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur zu Ungunsten der Buddhisten zu verhindern. Laut Delius geben die Behörden "mit dieser populistischen Zwangsmaßnahme nur dem Druck extremistischer Buddhisten nach. So wird nur noch mehr Gewalt zwischen Buddhisten und Muslimen geschürt."

Am Dienstag ist es nach GfbV-Informationen im Norden Burmas erneut zu gewaltsamen Ausschreitungen gegen Muslime gekommen. In der Stadt Lashio im Shan-Staat brannten aufgebrachte Buddhisten eine Moschee, eine muslimische Schule und ein Waisenhaus sowie mehrere Geschäfte muslimischer Händler nieder. Nachdrücklich forderte die Menschenrechtsorganisation die Regierung Burmas dazu auf, den Schutz der Minderheit sicherzustellen und die Verantwortlichen für die Gewalt zur Rechenschaft zu ziehen. "Die Hetze extremistischer Buddhisten gegen Andersgläubige muss endlich unterbunden werden, sonst droht sich die Gewalt weiter auszubreiten."