In: Home > News > Internationaler Strafgerichtshof berät über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan
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Bozen, Göttingen, 2. Februar 2018
Am 20. November 2017 hatte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Fatou Bensouda, offiziell die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Foto: Heinrich-Böll-Stiftung via Flickr.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat mehr
Anstrengungen zur Beendigung der Straflosigkeit für
schwerste Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan gefordert.
"Wir begrüßen es sehr, dass der Internationale
Strafgerichtshof in Kürze über die Aufnahme von
Ermittlungsverfahren in Afghanistan entscheiden wird. Denn ohne
ein Ende der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird es auch keine
Stabilität in dem Land geben und auch Flüchtlinge
werden dorthin nicht dauerhaft zurückkehren", erklärte
der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen.
Ermittelt werden könnte sowohl gegen Warlords als auch gegen
Taliban sowie gegen den Islamischen Staat, offizielle afghanische
Sicherheitskräfte und ausländische Soldaten. Allein im
Jahr 2017 wurden in Afghanistan 156 Angriffe auf humanitäre
Helfer gezählt, die als Kriegsverbrechen anzusehen
sind.
Am 20. November 2017 hatte die Chefanklägerin des
Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Fatou Bensouda,
offiziell die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu
möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit beantragt. Am 31. Januar 2018 lief die Frist zur
Einreichung möglicher Zeugenaussagen ab. Folter,
Entführungen, Terroranschläge und Massenhinrichtungen
staatlicher und nichtstaatlicher Akteure könnten untersucht
werden.
"Mit Spannung erwarten wir das Ergebnis der Vorermittlungen des
IStGH. Sie könnten ein wichtiges Signal an alle
Konfliktparteien in Afghanistan aussenden, dass bei Verbrechen
gegen die Menschlichkeit die Zeit von Amnestien vorbei ist",
sagte Delius. Das afghanische Parlament hatte im Jahr 2007 ein
umstrittenes Amnestiegesetz verabschiedet. Auch hatten immer
wieder führende Warlords wie General Abdul Raschid Dostum,
denen Folter und Massaker vorgeworfen werden,
Regierungsämter inne. Dostum wurde trotz massiver Proteste
im Jahr 2014 zum Vizepräsidenten des Landes ernannt.
"Auf jeden Fall werden Ermittlungen schwierig werden",
befürchtet Delius, "denn es ist fraglich, ob Afghanistans
Behörden zur Zusammenarbeit bereit sein werden und ob es
auch Verfahren gegen US-Soldaten geben wird." Die USA sind dem
IStGH nicht beigetreten und verwahren sich gegen jeden Versuch,
US-Soldaten zur Rechenschaft zu ziehen. "Der Glaubwürdigkeit
des IStGH würde es zumindest guttun, wenn nicht nur in
Afrika, sondern auch in Afghanistan Straflosigkeit aktiv
bekämpft würde", erklärte Delius. Dem IStGH wird
von vielen Regierungen in Afrika vorgeworfen, einseitig nur auf
Konflikte in afrikanischen Ländern fixiert zu sein.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2017/170329de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110921de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110506de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110222ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100804de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100127de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091029de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-pohly.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-samar.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-maed-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/omid-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-colavde.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-col07de.html
in www: https://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan
| www.shuhada.org.af |
www.hazarapeople.com