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Bozen, Göttingen, 27. Januar 2010
Afghanischer Bauer in der Provinz Ghazni.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat dem
afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai vorgeworfen,
massiv Menschenrechte zu verletzen. "Jede weitere Hilfe für
die afghanische Regierung muss von einer Verbesserung der
Menschenrechtslage abhängig gemacht werden", erklärte
der GfbV-Afghanistan Experte Tillmann Schmalzried. Deutschland
habe sich mit der Konferenz auf dem Petersberg (bei Bonn) im
Dezember 2001 engagiert für den Aufbau eines afghanischen
Rechtsstaates eingesetzt. Der Bundesregierung dürfe nicht
gleichgültig sein, dass die Menschenrechtslage in
Nordafghanistan, im Einsatzgebiet der Bundeswehr, besonders
sei.
Seit Juli 2008 seien in der nordafghanischen Provinz Balkh mehr
als 25 politisch motivierte Morde an führenden
Persönlichkeiten der paschtunischen Minderheit von
regierungsnahen Sicherheitsdiensten verübt worden. In der
Nachbarprovinz Sar-e Pol seien seit Januar 2009 rund 170
Paschtunen willkürlich ermordet worden. Für diese Morde
verantwortlich seien drei Milizen, deren Kommandeure unmittelbar
Koalitionspartnern der neuen Karzai-Regierung unterstellt seien.
Mehr als 130.000 Paschtunen, Kaschqai (afghanische Araber) und
Kuchi-Nomaden seien vor den Übergriffen geflohen, zum Teil
in zentralasiatische Nachbarländer. Die Fluchtbewegung halte
noch immer an.
Doch nicht nur die mit dem afghanischen Präsidenten
verbündeten Warlords seien für
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, sondern auch Karzai
persönlich. Besonders schockierend sei der Fall der
afghanischen Schriftstellerin und Journalistin Mahsa Taee, die im
Juli 2009 mit ihren beiden Kindern nach Norddeutschland floh.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Verleger Ahmad Hashemi,
publizierte sie in Afghanistan eine landesweit verbreitete
Tageszeitung (Payam Daily, Auflage 70.000). Nach zehnmonatigem
Erscheinen wurde die Zeitung am 10. Januar 2009 von der Regierung
Karzai verboten, weil in einem Artikel angeblich der Islam
beleidigt worden sei. Frau Taee wurde verhaftet, kam jedoch nach
Intervention eines Ministers wieder frei. Ins Ausland floh sie,
nachdem sie vom Geheimdienst bedroht worden war und ein
Mordanschlag auf sie und ihren neunjährigen Sohn verübt
wurde.
Ihr Ehemann, der sich zum Zeitpunkt des Verbots im Ausland
aufhielt, musste untertauchen, um der von der Regierung Karzai
beantragten Auslieferung zu entgehen. In Afghanistan drohen ihm
eine langjährige Haftstrafe oder die Verurteilung zum Tode.
Obwohl sich vier führende Politiker aus Nordafghanistan
für eine Aufhebung der Haftbefehle einsetzten, bestand
Karzai auf die Vollstreckung. Auf persönliche Anordnung
Karzais wurde ein kritisches Buch von Frau Taee über
Korruption und Machtmissbrauch der afghanischen Regierung noch am
Tage der Veröffentlichung beschlagnahmt und eingestampft.
Ein weiteres Buch der Publizistin über das afghanische
Parlament erlitt dasselbe Schicksal.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091029de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090327ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090205de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090129de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090119de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081219de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081217de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081202de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081001de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080919de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-pohly.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-samar.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-maed-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/omid-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-colavde.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-col07de.html
in www: www.iwpr.net | http://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan
| www.shuhada.org |
www.aihrc.org.af