Bozen, Göttingen, 21. April 2004
Heute ist die kurdische
Parlamentarierin des türkischen Parlaments Leyla Zana, der
1996 der Sakharov Friedenspreis verliehen wurde, neuerdings zu 15
Jahren Haftstrafe wegen angeblicher separatistischer Umtriebe
verurteilt worden. Es handelte sich dabei um einen
Revisionsprozess, zu dem der türkischen Staat vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angehalten
wurde. Das neue Verfahren war allerdings eine Farse, eine
einfache Wiederholung der vorhergehenden Verfahren. Der
türkische Staat hat mit diesem Prozess bewiesen, wie wenig
Willen er für den Weg der demokratischen Reformen
aufbringt.
Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
ist dieses Urteil gegen die 1991 frei gewählte
kurdisch-türkische Parlamentarierin Leyla Zana eine
Provokation für die 20 Millionen kurdischer Bürger.
Damit wird den 6.500 kurdischen politischen Gefangenen der
Türkei jede Hoffnung auf Freilassung genommen und den 2,5
Millionen verelendeten kurdischen Bauern die Aussicht auf eine
Rückkehr in ihre rund 3.400 von der türkischen Armee
zerstörten Dörfer geraubt. Die GfbV betrachtet die
türkische Reform in Sachen Minderheitenrechte als
gescheitert.
Siehe letztes Dossier der GfbV "Türkei: Kein Ende der Kurdenverfolgung"