Bozen, Göttingen, 29. August 2006
Hunderte Frauen und Kinder, die von den Rebellen der Lord's
Resistance Army (LRA) in Norduganda entführt wurden, sollen
in den nächsten Tagen freigelassen werden. Dies wurde im
Rahmen des Waffenstillstandsabkommens zwischen der LRA und der
ugandischen Regierung vereinbart, das am heutigen Dienstagmorgen
in Kraft getreten ist. "Unter den zwei Millionen durch Terror und
Krieg vertriebenen Acholi wächst nun die Hoffnung auf
Frieden und ein Leben ohne Angst und Schrecken", erklärte
der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Obwohl das
Waffenstillstandsabkommen zeitlich befristet ist, sei Norduganda
einem dauerhaften Frieden noch niemals so nahe gewesen wie
heute.
"Umso unverständlicher ist es, dass die Europäische
Union (EU) den Friedensprozess weitestgehend ignoriert und zum
Teil sogar behindert", kritisierte Delius. Problematisch sei vor
allem das Beharren der EU auf einer Bestrafung der
LRA-Führer durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den
Haag. Erst letzte Woche hatte das britische
Außenministerium erklärt, fünf per Haftbefehl
gesuchte LRA-Kommandeure müssten unbedingt dem Gericht in
Den Haag überstellt werden. In Norduganda wird hingegen eine
Bestrafung nach traditionellem Acholi-Recht vorgezogen, weil dies
den Friedensprozess nicht gefährde. "Die EU muss ihre
Blockade der Friedensbemühungen für Norduganda endlich
aufgeben", forderte die GfbV in einem Schreiben an die finnische
EU-Präsidentschaft. Die Suche nach Gerechtigkeit dürfe
kein Selbstzweck sein und nicht auf Kosten des Friedens
vorangetrieben werden.
Während EU-Außenminister ständig in den Nahen
Osten reisten, um zu vermitteln, habe kein europäischer
Minister an den im Juli 2006 aufgenommenen Friedensverhandlungen
in Juba (Südsudan) teilgenommen oder mit einem Besuch in
Ugandas Hauptstadt Europas Interesse an einem Ende dieser
"Hölle auf Erden für Kinder" bekundet, kritisierte die
GfbV. "Es ist eine Bankrotterklärung für Europas
Engagement für Kinderrechte, wenn die finnische
EU-Präsidentschaft den Abschluss des Waffenstillstands
für Norduganda mit einer nur fünf Sätze
umfassenden Erklärung würdigt", kritisierte die
GfbV.