In: Home > News > Indien: Freispruch für mutmaßliche Vergewaltiger einer Nonne
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Bozen, Göttingen, 13. Mai 2011
Adivasifamilie im Flüchtlingslager (Foto: Dr. James Albert, GfbV).
Empörung hat unter Indiens Christen der Freispruch von
zwei mutmaßlichen Vergewaltigern einer Nonne
ausgelöst, erklärte die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) am Freitag in Göttingen. Die zwei
Mitarbeiter der radikal-hinduistischen Bharatiya Janata Partei
(BJP) wurden am 9. Mai 2011 vom Obersten Gericht des
Bundesstaates Orissa aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der
Vergewaltigung der Nonne Meena Barwa bei einem Pogrom
extremistischer Hindu gegen Christen im August 2008
freigesprochen. Die Gewalttat gegen die Ordensschwester hatte
weit über die Landesgrenzen Indiens hinaus Empörung
ausgelöst.
"Der skandalöse Freispruch schürt ernste Zweifel an der
Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Justiz Indiens",
erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Denn
inzwischen sind bereits 17 der 22 Tatverdächtigen, gegen die
in diesem Strafverfahren ermittelt wird, wegen mangels an
Beweisen freigesprochen worden. "Das ist ein Schlag ins Gesicht
für alle Frauen in Indien und für Alle, die sich
für Gerechtigkeit einsetzen. Wenn Indien seinen Ruf als
größte Demokratie Asiens wahren will, darf es Opfern
der Gewalt hinduistischer Extremisten nicht die Gerechtigkeit
verweigern."
Der Freispruch gegen die mutmaßlichen Vergewaltiger ist
kein Einzelfall. Fast drei Jahre nach dem Pogrom radikaler Hindu
im Bezirk Kandhamal (Bundesstaat Orissa) im Osten Indiens ist
erst ein Tatverdächtiger in zwanzig Mordfällen auch
tatsächlich von der Justiz verurteilt worden. Christliche
Adivasi-Ureinwohner hatten nach dem Pogrom trotz massiver
Einschüchterung durch Polizei und Behörden Anzeigen
wegen Übergriffen radikaler Hindu in 3.232 Fällen
eingereicht. Die meisten angezeigten Straftaten waren
Brandschatzungen, Plünderungen, aber auch
Körperverletzungen, Vergewaltigungen und Mord. Nur 1.541 der
Anzeigen wurden von den Polizeibehörden angenommen und
bearbeitet. In 327 Fällen wurden Ermittlungsverfahren
eingeleitet und abgeschlossen, 169 Strafverfahren gegen radikale
Hindu endeten wegen mangels an Beweisen mit Freisprüchen
für die Angeklagten. Nur in 86 Fällen wurden
Tatverdächtige verurteilt, meist jedoch wegen minder
schweren Delikten und nicht wegen den Ihnen zur Last gelegten
Verbrechen.
Bei dem Pogrom im August 2008 waren 6.000 Häuser von
christlichen Adivasi-Ureinwohnern in 400 Dörfern
niedergebrannt worden. Auch 296 Kirchen waren von radikalen Hindu
zerstört worden.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100305de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091211de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091116de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090902de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090820de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090415de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090115de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081216de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081215de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081127de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081113de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081111de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081105de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080114de.html
| www.gfbv.it/3dossier/h2o/indien.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/adivasi.html
in www: www.indianchristians.in |
www.achrweb.org