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Bozen, Göttingen, 6. Dezember 2011
Landschaft in Xinjiang, Ostturkestan. Foto: GfbV-Archiv.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
appelliert an Volkswagen-Chef Martin Winterkorn, beim geplanten
Bau eines neuen Werkes in Chinas Unruheprovinz Xinjiang die
Menschenrechte der dort lebenden Uiguren zu achten und zu
fördern. "Seit Jahren beklagen Uiguren, dass sie auf dem
Arbeitsmarkt Xinjiangs benachteiligt werden. Volkswagen hat nun
die Chance, bei der Einstellung von Arbeitnehmern für sein
neues Werk bevorzugt Uiguren zu berücksichtigen",
heißt es in dem Schreiben der in Göttingen
ansässigen internationalen Menschenrechtsorganisation an
Winterkorn. "Damit könnte VW einen konkreten Beitrag zur
Verbesserung der desolaten Menschenrechtslage der Uiguren
leisten." Nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und
chinesischer Medien vom Dienstag plant das deutsch-chinesische
Gemeinschaftsunternehmen "Shanghai Volkswagen Automotive" ein
Werk für Mittelklassewagen in Urumtschi, der Hauptstadt der
Autonomen Region Xinjiang. Es soll im Jahr 2013 den Betrieb
aufnehmen.
"VW darf sich nicht von Chinas Behörden instrumentalisieren
lassen, um den Anschein wirtschaftlicher Entwicklung in Xinjiang
zu erwecken, die allen Menschen in der Unruheprovinz zu Gute
kommt", sagte der GfbV- Asienreferent Ulrich Delius. "Der
Auto-Konzern muss darauf dringen, dass Uiguren auch
tatsächlich von dieser Investition profitieren und so die
latenten Spannungen zwischen einheimischen Uiguren und
zugewanderten Han-Chinesen abgebaut werden." Seit den schweren
Ausschreitungen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen,
denen im Juli 2009 mindestens 190 Menschen zum Opfer fielen, sind
die Beziehungen zwischen Uiguren und eingewanderten Migranten
äußerst angespannt. Die einheimische Bevölkerung
wirft den Han-Chinesen vor, Uiguren zu einer benachteiligten
Minderheit in ihrer eigenen Heimat zu machen.
Auch aus den "OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen", die von VW mitgetragen werden, folgt, dass sich der
Auto-Konzern darum bemühen sollte, negative Folgen des neuen
Werks für die Menschenrechte der Uiguren zu verhindern. So
heißt es in Artikel IV der Leitsätze, dass Unternehmen
die Verletzung der Menschenrechte in ihrem Geschäftsgebaren
vermeiden sollten. Die GfbV hat mehrfach darauf hingewiesen, dass
Uiguren bei der Vergabe von Arbeitsstellen benachteiligt werden
und mehr als 50 Prozent der in den Städten lebenden
Angehörigen der muslimischen Bevölkerungsgruppe
arbeitslos sind. Chinesische Arbeitgeber rechtfertigen die hohe
Arbeitslosigkeit von Uiguren mit ihrer mangelnden
Ausbildungsqualifikation. "Doch dieses Argument ist nicht
stichhaltig", erklärte Delius. "Denn selbst unter
uigurischen Universitätsabsolventen besteht eine
Arbeitslosigkeit von bis zu 30 Prozent." So dürfen im
Öffentlichen Dienst Xinjiangs gemäß einer Weisung
vom 22.3.2004 nur Uiguren eingestellt werden, die Mitglieder der
Kommunistischen Partei sind, die sich von jedem Engagement
für ihre Rechte distanzieren und in deren Familienkreis sich
niemand gezielt für Menschenrechte von Uiguren einsetzt.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110801de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110314de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110204de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110118de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101217de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100722de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100705de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100122de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/charta08-tb.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uig-guant.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/mongol/mongolen.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Xinjiang
| www.hrichina.org |
www.uyghurcongress.org |
www.uhrp.org